24.05.2007 - 2.1 Abwasseranschluss Amundsenstraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Schenke weist darauf hin, dass das Ergebnis der rechtlichen Prüfung aussagt, dass bezüglich des Kostenersatzes für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse kein Spielraum für die Verwaltung besteht. Er macht darauf aufmerksam, dass den Grundstückseigentümern durch die zentrale Abwasserentsorgung eine jährliche Ersparnis gegenüber der bisherigen Entsorgung entsteht. Somit wären die Kosten für den Abwasseranschluss in ca. 6 Jahren ausgeglichen.

 

Herr Jäkel verweist auf das Schreiben des Rechtsanwaltes, das an alle Ausschussmitglieder ausgereicht wurde. Er fragt die Verwaltung, ob Einzelfallprüfungen möglich sind oder ob diese eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen.

 

Herr Schenke erklärt, dass bei begründeten Härtefällen die Gebühren erlassen werden können. Es kann aber eine Stundungsvereinbarung geschlossen werden. Er betont, dass Härtefallentscheidungen immer im Einzelfall entschieden werden müssen.

 

Herr Rietz macht deutlich, dass der eigentliche Auftrag mit den durch die Verwaltung getroffenen Aussagen nicht erfüllt ist. Der Auftrag war zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Ausnahmeregelung möglich ist. Er macht auch darauf aufmerksam, dass bis zum Ende des vergangenen Jahres ein Abwasseranschluss kostenfrei gewesen wäre.

 

Herr Lehmann spricht sich für den für die Kommune kostenneutralen Abwasseranschluss aus.

 

Herr Kirsch regt an,  eine Empfehlung dahingehend abzugeben, dass die Verwaltung die Anschlussgebühren bei allen Betroffenen ohne Ansehen der Person auf 6 Jahre stunden soll.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass bis 31.12.2005 der Abwasseranschluss für alle Potsdamer kostenfrei war.

 

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