20.09.2007 - 5 Kompostanlage Nedlitz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Kapuste verweist auf die Fragen, die in der Sitzung des Ausschusses im April 2007 offen geblieben sind.

 

Herr Munder informiert, dass die Kompostanlage ausschließlich für die Potsdamer gebaut wurde.

Bezüglich der Hinweise zur Lärmbelästigung durch den Schredder führt er aus, dass die Grundlage für dessen Betrieb ein Lärmgutachten war. Bei Betrieb des Schredders werden die vorgegebenen jeweils höchsten Lärmpegel unterschritten.

Zur Geruchsbelästigung ist zu sagen, dass maximal bei Umsetzung der Mieten eine Geruchsbelästigung erfolgt. Dies trifft für insgesamt 15 – 30 Tage pro Jahr zu.

Er betont, dass während des normalen Ablagerungsprozesses keine Geruchsbelästigung durch die Kompostanlage erfolgt.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei einer Lagerung ab 10.000 Tonnen pro Jahr die geschlossene Kompostierung zu erfolgen hat. Die Kapazität der Kompostanlage in Nedlitz beträgt  6.000 Tonnen pro Jahr.

 

Herr Henning fragt, welcher Lärm gemessen wurde und ob der Schredder in eine Halle gestellt werden kann.

 

Herr Munder erklärt, dass der Schredder zur Verringerung der Lärmbelästigung an einen günstigeren Standort  gestellt werde. Somit beträgt der Abstand statt der bisherigen 150 Meter zur Wohnbebauung jetzt 220 Meter. Außerdem befinden sich dann die Mieten als zusätzliche Lärmdämmung zwischen Schredder und Wohnbebauung.

 

Herr Kapuste wird seiner Fraktion empfehlen, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten. Er bittet sicherzustellen, dass Bürgerbeschwerden unverzüglich nachgegangen wird.

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