20.09.2007 - 5 Kompostanlage Nedlitz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion CDU - Wiedervorlage -
- Datum:
- Do., 20.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0189 Kompostanlage Nedlitz
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Kapuste verweist auf die Fragen, die in der Sitzung des Ausschusses
im April 2007 offen geblieben sind.
Herr Munder informiert, dass die Kompostanlage ausschließlich für die
Potsdamer gebaut wurde.
Bezüglich
der Hinweise zur Lärmbelästigung durch den Schredder führt er aus, dass die
Grundlage für dessen Betrieb ein Lärmgutachten war. Bei Betrieb des Schredders
werden die vorgegebenen jeweils höchsten Lärmpegel unterschritten.
Zur
Geruchsbelästigung ist zu sagen, dass maximal bei Umsetzung der Mieten eine
Geruchsbelästigung erfolgt. Dies trifft für insgesamt 15 – 30 Tage pro Jahr zu.
Er betont, dass während des normalen Ablagerungsprozesses keine Geruchsbelästigung durch die Kompostanlage erfolgt.
Der
Gesetzgeber schreibt vor, dass bei einer Lagerung ab 10.000 Tonnen pro Jahr die
geschlossene Kompostierung zu erfolgen hat. Die Kapazität der Kompostanlage in
Nedlitz beträgt 6.000 Tonnen pro
Jahr.
Herr Henning fragt, welcher Lärm gemessen wurde und ob der Schredder in
eine Halle gestellt werden kann.
Herr Munder erklärt, dass der Schredder zur Verringerung der
Lärmbelästigung an einen günstigeren Standort gestellt werde. Somit beträgt der Abstand statt der
bisherigen 150 Meter zur Wohnbebauung jetzt 220 Meter. Außerdem befinden sich
dann die Mieten als zusätzliche Lärmdämmung zwischen Schredder und
Wohnbebauung.
Herr Kapuste wird seiner Fraktion empfehlen, den Antrag als durch
Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten. Er bittet sicherzustellen, dass
Bürgerbeschwerden unverzüglich nachgegangen wird.