25.10.2007 - 6 Denkmalwürdige Gebäude aus der DDR-Zeit

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Rademacher erläutert, dass hier die Zuständigkeiten nicht bei der Stadt, sondern beim Landesamt für Denkmalpflege liegen. Mit der Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes könne jeder Bürger gegenüber dem Landesdenkmalamt mitteilen, was unter Schutz gestellt werden könnte. Des Weiteren weist sie auf den geänderten Beschlusstext aus dem Bauausschuss hin.

 

Frau Dr. Schröter und Frau Paulsen bekräftigen den Änderungsantrag aus dem Bauausschuss.

 

Frau Hüneke regt an, den Antrag um folgenden Zusatz zu ergänzen: „Insbesondere ist der Innenausbau des Alten Rathauses auf seine Denkmalwürdigkeit zu überprüfen.“

 

Auf Nachfrage von Herrn Brödno, was den Unterschied zwischen „denkmalwürdig“ und „denkmalgeschützt“ ausmacht, erklärt Frau Rademacher, dass denkmalgeschützte Gebäude in einer Liste erfasst sind, denkmalwürdige Gebäude hingegen sind nicht erfasst, hier gibt es nur ein Arbeitspapier.

 

Der Kulturausschuss schließt sich dem Änderungsantrag des Bauausschusses an und stellt folgenden modifizierten Antrag zur Abstimmung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Museum Brandenburg daraufhin anzusprechen, die Übersicht der denkmalwürdigen Gebäude aus der DDR- Zeit aktualisieren und vervollständigen zu lassen. Dabei sind insbesondere typische, aber auch besondere Gebäude zu erfassen, die kennzeichnend für die DDR- Zeit in Potsdam sind.

Insbesondere ist der Innenausbau des Alten Rathauses auf seine Denkmalwürdigkeit zu überprüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Geänderter Beschlusstext des Bauausschusses

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: /

Stimmenthaltung: 2

 

Zusatz von Frau Hüneke

 

einstimmig