25.10.2007 - 6 Denkmalwürdige Gebäude aus der DDR-Zeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 25.10.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Rademacher
erläutert, dass hier die Zuständigkeiten nicht bei der Stadt, sondern beim
Landesamt für Denkmalpflege liegen. Mit der Novellierung des Brandenburgischen
Denkmalschutzgesetzes könne jeder Bürger gegenüber dem Landesdenkmalamt
mitteilen, was unter Schutz gestellt werden könnte. Des Weiteren weist sie auf
den geänderten Beschlusstext aus dem Bauausschuss hin.
Frau
Dr. Schröter und Frau Paulsen bekräftigen den Änderungsantrag aus dem Bauausschuss.
Frau
Hüneke regt an, den
Antrag um folgenden Zusatz zu ergänzen: „Insbesondere ist der Innenausbau des
Alten Rathauses auf seine Denkmalwürdigkeit zu überprüfen.“
Auf Nachfrage von Herrn Brödno, was den Unterschied zwischen „denkmalwürdig“ und „denkmalgeschützt“ ausmacht, erklärt Frau Rademacher, dass denkmalgeschützte Gebäude in einer Liste erfasst sind, denkmalwürdige Gebäude hingegen sind nicht erfasst, hier gibt es nur ein Arbeitspapier.
Der
Kulturausschuss schließt sich dem Änderungsantrag des Bauausschusses an und
stellt folgenden modifizierten Antrag zur Abstimmung:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, das Brandenburgische Landesamt für
Denkmalpflege und Archäologisches Museum Brandenburg daraufhin anzusprechen,
die Übersicht der denkmalwürdigen Gebäude aus der DDR- Zeit aktualisieren und
vervollständigen zu lassen. Dabei sind insbesondere typische, aber auch
besondere Gebäude zu erfassen, die kennzeichnend für die DDR- Zeit in Potsdam
sind.
Insbesondere
ist der Innenausbau des Alten Rathauses auf seine Denkmalwürdigkeit zu
überprüfen.