27.11.2007 - 4.11 Einführung einer solaren Baupflicht für Neubauten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im März
2008 einen Satzungsentwurf zur Einführung einer solaren Baupflicht nach dem
Vorbild Barcelonas vorzulegen.
Mit dieser Satzung sollen private und gewerbliche Bauherren verpflichtet werden, auf den Dächern von Neubauten im Stadtgebiet in einem Mindestumfang entweder Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen zu errichten. Entsprechende Vorgaben werden zukünftig auch in die Entwürfe der Bebauungspläne aufgenommen.
Frau Hüneke bringt den Antrag ein und erläutert die
Intention ihres Antrages.
Eventuellen Formulierungsänderungen steht sie offen
gegenüber.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bittet um
Unterscheidung zwischen dem ersten und dem letzten Satz des Antrages.
Unter Bezugnahme auf den ersten Satz teilt er mit, dass eine
Satzung nicht erlassen werden könne (Satzungsfreiheit soweit nicht Fachgesetze
spezifische Regelungen treffen). Er verweist hier auf § 81 Bbg.BO und § 9
BauGB.
Herr
Goetzmann erinnert an die getroffene Übereinkunft (sh. Beschluss der STVV –
Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in der Bauleitplanung). Hier
wurde festgelegt, mögliche Festschreibungen im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung bei den nächsten 5 neubauorientierten B-Planverfahren zu prüfen.
Das Anliegen des Antrages könne hier ebenso Berücksichtigung finden.
Zudem
verweist Herr Goetzmann auf Gerichtsentscheidungen, dass die Bauleitplanung
nicht Fachpolitik für andere Felder sei. Ergo sei im Plangebiet eine begründete
städtebauliche Begründung notwendig und kein Grundsatzbeschluss hilfreich.
Frau Hüneke wandelt ihren Antrag in Prüfauftrag um; die Terminstellung wird geändert (sh. geänd. Beschlusstext).
Durch
die Antragstellerin geänderter Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen auf welche Art und Weise es möglich ist, private und gewerbliche Bauherren zu verpflichten, auf den Dächern von Neubauten im Stadtgebiet in einem Mindestumfang entweder Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen zu errichten.
Dem SB-Ausschuss ist halbjährlich zu berichten.