27.11.2007 - 4.11 Einführung einer solaren Baupflicht für Neubauten

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im März 2008 einen Satzungsentwurf zur Einführung einer solaren Baupflicht nach dem Vorbild Barcelonas vorzulegen.

Mit dieser Satzung sollen private und gewerbliche Bauherren verpflichtet werden, auf den Dächern von Neubauten im Stadtgebiet in einem Mindestumfang entweder Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen zu errichten. Entsprechende Vorgaben werden zukünftig auch in die Entwürfe der Bebauungspläne aufgenommen.

 

 

 

Frau Hüneke bringt den Antrag ein und erläutert die Intention ihres Antrages.

Eventuellen Formulierungsänderungen steht sie offen gegenüber.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bittet um Unterscheidung zwischen dem ersten und dem letzten Satz des Antrages.

Unter Bezugnahme auf den ersten Satz teilt er mit, dass eine Satzung nicht erlassen werden könne (Satzungsfreiheit soweit nicht Fachgesetze spezifische Regelungen treffen). Er verweist hier auf § 81 Bbg.BO und § 9 BauGB.

 

Herr Goetzmann erinnert an die getroffene Übereinkunft (sh. Beschluss der STVV – Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in der Bauleitplanung). Hier wurde festgelegt, mögliche Festschreibungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bei den nächsten 5 neubauorientierten B-Planverfahren zu prüfen. Das Anliegen des Antrages könne hier ebenso Berücksichtigung finden.

 

Zudem verweist Herr Goetzmann auf Gerichtsentscheidungen, dass die Bauleitplanung nicht Fachpolitik für andere Felder sei. Ergo sei im Plangebiet eine begründete städtebauliche Begründung notwendig und kein Grundsatzbeschluss hilfreich.

 

Frau Hüneke wandelt ihren Antrag in Prüfauftrag um; die Terminstellung wird geändert (sh. geänd. Beschlusstext).

 

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Durch die Antragstellerin geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen auf welche Art und Weise es möglich ist, private und gewerbliche Bauherren zu verpflichten, auf den Dächern von Neubauten im Stadtgebiet in einem Mindestumfang entweder Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen zu errichten.

Dem SB-Ausschuss ist halbjährlich zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       4