06.02.2008 - 3.20 Unentgeltliches Schulessen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Diese Anfrage ist gemäß § 27 Abs. Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich durch den Oberbürgermeister bis zum 13.02.2008 zu beantworten.

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Anlagen zur Vorlage