02.04.2008 - 5.26 Gebührenbefreiung für Fahrradständer

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat diese Vorlage noch nicht beraten.

 

Der Ausschuss für Finanzen sieht den Antrag als erledigt durch Verwaltungshandeln an, da für Fahrradständer, welche durch Gewerbetreibende aufgestellt werden, keine Gebühren erhoben werden. Die einreichende Fraktion wird gebeten, sich diesem Votum anzuschließen.

 

Nachdem der Stadtverordnete Schliepe namens der Fraktion Die Andere die Abstimmung dieser Vorlage beantragt hat, erläutert die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller, dass für Fahrradständer keine Gebühren genommen werden. In der Satzung sei unter der Nummer 11 als beispielhafte Aufzählung der Begriff „Fahrradständer“ aufgenommen und dargestellt worden, dass sonderstraßennutzungsgebührenspflichtig nur sei, wenn man einen Fahrradständer für mehr als 2 m² große Werbeflächen  nutzen  würde.  Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt habe es noch keinen solchen Antrag gegeben.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt anschließend – wie beschlossen - die weitere Debatte im Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft zu führen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass für das Aufstellen von Fahrradständern im öffentlichen Raum keine Sondernutzungsgebühren mehr erhoben werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens in der Sitzung im Juni 2008 eine Beschlussvorlage einzubringen, mit der die „Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam“ geändert werden kann.