02.04.2008 - 5.26 Gebührenbefreiung für Fahrradständer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.26
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 02.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ausschuss
für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat diese Vorlage noch
nicht beraten.
Der Ausschuss
für Finanzen sieht den Antrag als erledigt durch
Verwaltungshandeln an, da für Fahrradständer, welche durch Gewerbetreibende
aufgestellt werden, keine Gebühren erhoben werden. Die einreichende Fraktion
wird gebeten, sich diesem Votum anzuschließen.
Nachdem
der Stadtverordnete Schliepe namens der Fraktion Die Andere die Abstimmung
dieser Vorlage beantragt hat, erläutert die Beigeordnete für Soziales, Jugend,
Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller, dass für Fahrradständer
keine Gebühren genommen werden. In der Satzung sei unter der Nummer 11 als
beispielhafte Aufzählung der Begriff „Fahrradständer“ aufgenommen und
dargestellt worden, dass sonderstraßennutzungsgebührenspflichtig nur sei, wenn
man einen Fahrradständer für mehr als 2 m² große Werbeflächen nutzen würde. Bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt habe es noch keinen solchen Antrag gegeben.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt anschließend – wie
beschlossen - die weitere Debatte im Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und
Landwirtschaft zu führen.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen
und
einigen Stimmenthaltungen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass für das Aufstellen von
Fahrradständern im öffentlichen Raum keine Sondernutzungsgebühren mehr erhoben
werden.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens in der Sitzung im Juni 2008 eine
Beschlussvorlage einzubringen, mit der die „Satzung über Sondernutzung an
öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam“ geändert werden kann.