04.06.2008 - 7.9 Bestellung eines Vertreters der Stadtverordnete...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Diese Vorlage wird von der Stadtverordneten Müller als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

 

Redaktionelle Änderung:

Im Beschlusstext ist in der 3. Zeile das Wort „anhängenden“ in „anhängigen“ zu verändern.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gemäß § 5 Abs. 6 Satz 2 der GO-SVV den Justitiar Reiner Fickinger, Geschäftsbereich 1, Servicebereich Recht zu ihrem Vertreter zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in den gegen sie vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängigen gerichtlichen Verfahren

 

-          6 K 829/04 (Voß ./. Landeshauptstadt Potsdam),

-          6 K 825/04 (Schneider ./. Landeshauptstadt Potsdam),

-          6 K 832/04 (Vester ./. Landeshauptstadt Potsdam).

 

Der Vertreter ist zur Abgabe der in den vorgenannten Verfahren, insbesondere in den für den 17.07.2008 anberaumten mündlichen Verhandlungen erforderlichen Erklärungen ermächtigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3736&TOLFDNR=47259&selfaction=print