10.09.2008 - 6.1 Öffentliche Nutzung des Schlossparks Babelsberg

Beschluss:
zurückgezogen
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Diese Vorlage wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich wiederholt in Gesprächen sowohl mit dem zuständigen Landesministerium als auch mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) dafür einzusetzen, dass die SPSG eine ausgewogene öffentliche Nutzung des Schlossparks Babelsberg zulässt und gewährleistet.

 

Über das Ergebnis der Gespräche ist in der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.