10.09.2008 - 7.34 Kündigungsauschluss bei Wohnungsverkäufen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Fraktion Die Andere wird diese Vorlage vom Stadtverordneten Schliepe eingebracht.

 

Mit der anschließend vom Stadtverordneten Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen per Geschäftsordnungsantrag beantragten Überweisung in den Hauptausschuss erklärt sich die Antragstellerin einverstanden; die DS 08/SVV/0828 wird von ihr zusätzlich auch in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen.  

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass bei Immobilienverkäufen aus dem Vermögen der Landeshauptstadt Potsdam oder ihrer Beteiligungsgesellschaften (z. B. PRO POTSDAM und Tochtergesellschaften) auf geeignete Weise mit den Erwerbern ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung bestehender Wohnungsmietverträge für mindestens 10 Jahre ab Eigentumsübergang vereinbart wird.

 

 

 

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