12.02.2008 - 6.3 Zulässigkeit Tankstelle an der Auffahrt Neuendo...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann erläutert mit Verweis auf die in diesem Bereich vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Wohngebäude, dass die Situation dem Charakter eines Mischgebietes ähnlich ist. In einem solchen Gebiet sind Tankstellen nach der Baunutzungsverordnung regelmäßig zulässig.

 

Vom Ausschuss wird dies zur Kenntnis genommen.

 

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