26.02.2008 - 7 Sonstiges

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Neuer TOP 6.3 - Berichterstattung zur Genehmigung Wohnzwecke Kaiserin-Augusta-Stift

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz gibt dazu folgende Information:

Herr Kalesse (Bereich Untere Denkmalschutzbehörde) hat nicht mit der Presse gesprochen. Es gibt keine Anträge zur Umnutzung der Kapelle zu Wohnzwecken. Das Augusta-Stift hat den Status eines Denkmales.

Genaueres wird im nicht öffentlichen Teil angesprochen.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3760&TOLFDNR=43919&selfaction=print