19.03.2008 - 11 Feststellung der Eröffnungsbilanz und des Jahre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Diskussionsbedarf besteht von Seiten der Ausschussmitglieder nicht.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 01.01.2005 wird gemäß § 27 der Eigenbetriebsverordnung in Analogie mit § 242 Ziff. 1 HGB festgestellt.

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 31.12.2005 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

  1. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2005 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 549.839,65 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussfassung der Drucksache 08/SVV/0093 mit 7/0/2.

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Anlagen zur Vorlage