30.04.2008 - 21 Luftschiffhafen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/1060 Luftschiffhafen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
Herr Exner
bringt den Änderungs- und Ergänzungsantrag der Verwaltung mit folgendem
Wortlaut ein, der allen Hauptausschussmitgliedern als Tischvorlage ausgereicht
wurde:
1.
Der
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die Pro Potsdam
GmbH 100 % der Anteile hält und welche die Aufgaben im Zusammenhang mit der
Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ wahrnimmt, wird zugestimmt.
2.
Der
Übertragung der Aufgaben der Bewirtschaftung und Betreibung des „Areals
Luftschiffhafen“ auf die gemäß Ziff. 1 gegründete Gesellschaft wird zugestimmt.
3.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Hauptausschuss bis Juli 2008 einen
Betreibervertrag mit der zu Ziff. 1 gegründeten Gesellschaft zur
Beschlussfassung vorzulegen. Der Betreibervertrag hat zu gewährleisten, dass
die Einwirkungsrechte der Landeshauptstadt Potsdam auf die Errichtung,
Umgestaltung und Nutzung der Einrichtungen des „Areals Luftschiffhafen“
sichergestellt sind. Gegenstand des Vertrages soll des Weiteren die Erstellung
eines Gesamtkonzeptes für die Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ sein.
4.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem
Abschluss des Betreibervertrages einen Vertrag zur Überleitung der derzeit dem
Regiebetrieb zugeordneten Arbeitsverhältnisse zu schließen. Ausgeschlossen von
der Übertragung sind die Arbeitsverhältnisse der Erzieher des Wohnheimes und
der Schulsekretärin.
5.
Die
Landeshauptstadt Potsdam beauftragt einen Gutachter mit der Prüfung sämtlicher
Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung des Grundvermögens des „Areals
Luftschiffhafen“ auf eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit,
insbesondere in betriebswirtschaftlicher, bilanzrechtlicher, steuerrechtlicher,
förderrechtlicher, vergaberechtlicher und kommunalrechtlicher Hinsicht. Das dem
„Areal Luftschiffhafen“ zugeordnete Grundvermögen wird sodann zum Zwecke einer
effizienten Betreibung und Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“
entsprechend der Empfehlungen des Gutachters übertragen.
Der Oberbürgermeister bittet um eine Entscheidung in der
nächsten Sitzung der StVV, um die notwendigen Aufträge auslösen zu können. Herr
Schubert stimmt namens der Fraktion SPD dem Änderungs- und Ergänzungsantrag zu
und schließt sich der Empfehlung des Oberbürgermeisters an, diesen am
07.05.2008 abzustimmen.
Herr Dr. Scharfenberg kritisiert die Verwaltung, die 4
Monate verstreichen ließ und nun zum letztmöglichen Zeitpunkt diesen Vorschlag
unterbreite und die Verantwortung in die Stadtverordnetenversammlung verlagere.
Er fragt, ob unter der Grundsatzentscheidung zu verstehen sei, dass die
eigentliche Entscheidung noch getroffen werde. Für die Fraktionen müsse
ausreichend Zeit sein, sich mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag zu
beschäftigen und dafür bleibe nur eine Fraktionssitzung. Er wolle den Weg nicht
in Frage stellen, aber dafür gebe es entsprechende Bedingungen. Das sei
innerhalb einer Woche nicht machbar.
Der Oberbürgermeister entgegnet, dass es ein Paket von zu
klärenden Fragen gebe, was nicht vorab machbar gewesen sei und deshalb müsse
der Beschluss alsbald gefällt werden, um die Richtung zu klären. Details
könnten auch dann noch besprochen werden.
Herr Schüler merkt an, dass es schwer sei, eine
Grundsatzentscheidung zu fällen, ohne die konkreten Details zu kennen. Er gebe
ungern einen Freibrief für eine Festlegung auf nur den einen Partner – die Pro
Potsdam. Wenn, dann sollte es ein Auftrag zu Verhandlungen sein. Die Nachfrage
von Frau Knoblich, warum im Punkt 4 ausschließlich die Arbeitsverhältnisse der
Erzieher und der Schulsekretärin nicht übertragen werden, soll im Rahmen einer
späteren Diskussion geklärt werden. Herr Heinzel regt an, auch über eine
Ausschreibung nachzudenken. Frau Dr. Schröter merkt an, dass sie es zweifelhaft
finde, dass wiederum ein Gutachter beauftragt werde. Sie meine, dass dieser Akt
der Übertragung so einmalig nicht sei als dass dies von den zuständigen Ämtern
nicht geleistet werden könne. Der Oberbürgermeister stimmt dem zu, da auch er
dieser Auffassung war, sich auf Grund der Komplexität des Themas von der
Notwendigkeit externer Unterstützung überzeugen lassen musste. Frau B. Müller
bemängelt, dass es sich um einen komplett neuen und nicht um einen Änderungs-
oder Ergänzungsantrag handele. Dem widerspricht Herr Schüler unter Verweis auf
die Geschäftsordnung, in der nur der sachliche Zusammen-hang mit dem
Ursprungsantrag, jedoch nicht Umfang und inhaltliche Bedeutung, Voraussetzung
für die Zulassung seien.
Der Oberbürgermeister schlägt anschließend eine Beratung in
den Fraktionen vor, die bei Bedarf auch seitens der Verwaltung unterstützt
werden könne. Da der Antrag auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der StVV
stehe, werde über das weitere Verfahren dann entschieden.