30.04.2008 - 21 Luftschiffhafen

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Herr Exner bringt den Änderungs- und Ergänzungsantrag der Verwaltung mit folgendem Wortlaut ein, der allen Hauptausschussmitgliedern als Tischvorlage ausgereicht wurde:

1.      Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die Pro Potsdam GmbH 100 % der Anteile hält und welche die Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ wahrnimmt, wird zugestimmt.

2.      Der Übertragung der Aufgaben der Bewirtschaftung und Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ auf die gemäß Ziff. 1 gegründete Gesellschaft wird zugestimmt.

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Hauptausschuss bis Juli 2008 einen Betreibervertrag mit der zu Ziff. 1 gegründeten Gesellschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Betreibervertrag hat zu gewährleisten, dass die Einwirkungsrechte der Landeshauptstadt Potsdam auf die Errichtung, Umgestaltung und Nutzung der Einrichtungen des „Areals Luftschiffhafen“ sichergestellt sind. Gegenstand des Vertrages soll des Weiteren die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ sein.

4.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss des Betreibervertrages einen Vertrag zur Überleitung der derzeit dem Regiebetrieb zugeordneten Arbeitsverhältnisse zu schließen. Ausgeschlossen von der Übertragung sind die Arbeitsverhältnisse der Erzieher des Wohnheimes und der Schulsekretärin.

5.      Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt einen Gutachter mit der Prüfung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung des Grundvermögens des „Areals Luftschiffhafen“ auf eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, insbesondere in betriebswirtschaftlicher, bilanzrechtlicher, steuerrechtlicher, förderrechtlicher, vergaberechtlicher und kommunalrechtlicher Hinsicht. Das dem „Areal Luftschiffhafen“ zugeordnete Grundvermögen wird sodann zum Zwecke einer effizienten Betreibung und Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ entsprechend der Empfehlungen des Gutachters übertragen.

 

Der Oberbürgermeister bittet um eine Entscheidung in der nächsten Sitzung der StVV, um die notwendigen Aufträge auslösen zu können. Herr Schubert stimmt namens der Fraktion SPD dem Änderungs- und Ergänzungsantrag zu und schließt sich der Empfehlung des Oberbürgermeisters an, diesen am 07.05.2008 abzustimmen.

Herr Dr. Scharfenberg kritisiert die Verwaltung, die 4 Monate verstreichen ließ und nun zum letztmöglichen Zeitpunkt diesen Vorschlag unterbreite und die Verantwortung in die Stadtverordnetenversammlung verlagere. Er fragt, ob unter der Grundsatzentscheidung zu verstehen sei, dass die eigentliche Entscheidung noch getroffen werde. Für die Fraktionen müsse ausreichend Zeit sein, sich mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag zu beschäftigen und dafür bleibe nur eine Fraktionssitzung. Er wolle den Weg nicht in Frage stellen, aber dafür gebe es entsprechende Bedingungen. Das sei innerhalb einer Woche nicht machbar.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass es ein Paket von zu klärenden Fragen gebe, was nicht vorab machbar gewesen sei und deshalb müsse der Beschluss alsbald gefällt werden, um die Richtung zu klären. Details könnten auch dann noch besprochen werden.

Herr Schüler merkt an, dass es schwer sei, eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ohne die konkreten Details zu kennen. Er gebe ungern einen Freibrief für eine Festlegung auf nur den einen Partner – die Pro Potsdam. Wenn, dann sollte es ein Auftrag zu Verhandlungen sein. Die Nachfrage von Frau Knoblich, warum im Punkt 4 ausschließlich die Arbeitsverhältnisse der Erzieher und der Schulsekretärin nicht übertragen werden, soll im Rahmen einer späteren Diskussion geklärt werden. Herr Heinzel regt an, auch über eine Ausschreibung nachzudenken. Frau Dr. Schröter merkt an, dass sie es zweifelhaft finde, dass wiederum ein Gutachter beauftragt werde. Sie meine, dass dieser Akt der Übertragung so einmalig nicht sei als dass dies von den zuständigen Ämtern nicht geleistet werden könne. Der Oberbürgermeister stimmt dem zu, da auch er dieser Auffassung war, sich auf Grund der Komplexität des Themas von der Notwendigkeit externer Unterstützung überzeugen lassen musste. Frau B. Müller bemängelt, dass es sich um einen komplett neuen und nicht um einen Änderungs- oder Ergänzungsantrag handele. Dem widerspricht Herr Schüler unter Verweis auf die Geschäftsordnung, in der nur der sachliche Zusammen-hang mit dem Ursprungsantrag, jedoch nicht Umfang und inhaltliche Bedeutung, Voraussetzung für die Zulassung seien.

 

Der Oberbürgermeister schlägt anschließend eine Beratung in den Fraktionen vor, die bei Bedarf auch seitens der Verwaltung unterstützt werden könne. Da der Antrag auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der StVV stehe, werde über das weitere Verfahren dann entschieden.

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