20.05.2008 - 3.5 Erste Satzung zur Änderung der Erhaltungssatzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die erste Satzung zur Änderung der Erhaltungssatzung „Jägervorstadt“ wird gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entsprechend Anlage 1 beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen zur Vorlage