27.05.2008 - 2.2 Aufstellung des Bebauungsplans "Havelufer/Alte ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Havelufer/Alte Fahrt“,
SAN P 13.
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren
gemäß §13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden.
Sofern die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem
Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren
sprechen, wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB
durchgeführt.
Frau Dr. von Kuick-Frenz erinnert an die Behandlung in der
vergangenen Sitzung; hier ist durch die Verwaltung zugesagt worden, einen Verfahrensablauf/Ablauf
der Verfahrensschritte EU-weite Ausschreibung aufzubereiten. Dieser liegt den
Teilnehmern als Entwurf als Tischvorlage vor. Ziel ist es Ende Januar/Anfang
Februar den Satzungsbeschluss zu erreichen.
Frau Hüneke dankt, dass der Entwurf vorliegt; die parallele
Gegenüberstellung des B-Plan-Verfahrens und der Ausschreibung ist übersichtlich
gestaltet.
Sie regt an zum ersten Anstrich der Kriterien für das
Vergabeverfahren und die Aufstellung des B-Planes hinter Grundstückszuschnitt/
Körnigkeit der Parzellierung
zusätzlich Baukörperentwicklung anzufügen.
Seitens der Verwaltung erfolgt Zustimmung, ebenso wie für
die Aufnahme eines zusätzlichen Anstrichs architektonische Qualität.
Frau Dr. von Kuick-Frenz betont, dass es sich hier um eine
Grobstruktur handelt; im Dezember würde die Verwaltung die Anstriche konkret
untersetzen.
Der Ausschussvorsitzende erinnert an die in der vergangenen
Sitzung gestellten Änderungsanträge:
Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktion SPD zur DS 08/SVV/0420
Der
Beschlusstext möge ergänzt werden:
„Vorzeitige
Baugenehmigungen nach § 33 (3) BauGB sollen in diesem Verfahren nicht erteilt
werden. Im Verfahrensablauf sind die im Fachausschuss getroffenen Festlegungen
insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Stadtverordnetenversammlung zu beachten.
Die
Rahmenbedingungen der Ausschreibung zum Investorenauswahlverfahren für das
Baufeld sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.“
Der Streichung des ersten Satzes hatte Herr Kümmel bereits zugestimmt.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, folgende Ergänzung vorzunehmen:
„Über die weitere Entwicklung ist der Bauausschuss
regelmäßig zu informieren.“
Herr Jäkel erinnert an seine ebenfalls bereits in der vergangenen
Sitzung eingebrachten Änderungsanträge zur DS 08/SVV/0420:
Die
DS möge wie folgt ergänzt werden:
4. Ziel der Planung
am Ende des 2. Absatzes anfügen (auf Seite 4 oberes Drittel,
vor Baumassen)
„Für die künftige Bebauung am nordöstlichen Ende des
Gebietes wird ein Ende des bebaubaren Bereiches (Baugrenze) auf der Front der
Rückseite des Altes Rathauses rechtwinklig zur alten Fahrt verlängert
festgesetzt.
Der Erhalt der ortsbildprägenden Kastanie (Einzelbaum) in
der Nähe der Langen Brücke wird planerisch festgesetzt.“
Frau Rademacher weist
auf den vergaberechtlichen Aspekt hin. Bei der Erarbeitung der
Ausschreibungsunterlagen ist eine detaillierte Festlegung der Rahmenbedingungen
der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich. Diese dürfen dann im
Verfahren nicht mehr geändert werden.
Frau Dr. von
Kuick-Frenz betont, dass es deswegen wichtig sei, im Dezember die Ausschreibung konkret und eindeutig
zu formulieren. In ihrem Rahmen können
auch städtebaulich-architektonische Aspekte definiert werden, die über
die Festsetzungsmöglichkeiten eines Bebauungsplanes hinausgehen.
Herr Kümmel verweist auf die Reformierung Vergaberecht, ggf.
können sich daraus noch Änderungen für die Zeitschiene des Vergabeverfahrens
ergeben.
Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf den 1. Teil des Antrages von
Herrn Jäkel; hier sollte noch keine Festsetzung durch Reduzierung der Grenzen
erfolgen. Vielmehr sollte Spielraum für unterschiedliche Entwürfe bleiben, die
auch Bezug auf den Platz hinter dem zukünftigen Museum nehmen.
Herr Cornelius bittet um eine eindeutige Aussage der
Verwaltung zu den beiden Antragspunkten von Herrn Jäkel.
Frau Dr. von Kuick-Frenz sagt die Sicherung zur Kastanie im Bebauungsplanverfahren
zu. Für den B-Plan sind im Aufstellungsbeschluss lediglich die Grenzen
angegeben. Die städtebauliche Gestaltung sollte hier noch flexibel gehalten
werden. Deshalb spricht sich die Verwaltung gegen die beantragte Änderung aus,
Frau Bankwitz äußert die Bitte bzgl. der Kleinkörnigkeit der
Bebauung, vor einer Auslegung eine modellhafte Darstellung, ggf. über Simulation
vorzustellen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz äußert zur städtebaulichen Masse,
dass sich diese am Beschluss zu den Ergebnissen der Planungswerkstatt orientieren soll und verweist auf das
historische Modell im Alten
Rathaus. Hier muss eine weitere Qualifizierung für die einzelnen Bereiche um
den Alten Markt erfolgen. Die Ausschreibungsbedingungen sollen durch die SVV beschlossen
werden. In diesem Zusammenhang ist ggf. auch eine konkretisierte Darstellung zu
erwägen.
Herr Jäkel stellt den GO-Antrag auf getrennte Abstimmung seiner
Anträge.
Abstimmung des Änderungsantrages der SPD:
Ergänzung:
„Im
Verfahrensablauf sind die im Fachausschuss getroffenen Festlegungen
insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Stadtverordnetenversammlung zu beachten.
Die
Rahmenbedingungen der Ausschreibung zum Investorenauswahlverfahren für das
Baufeld sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Über die weitere Entwicklung ist der Bauausschuss regelmäßig
zu informieren.“
Abstimmungsergebnis: 8/0/0
Abstimmung der
Änderungsantrage der Fraktion DIE LINKE:
Ergänzung:
4. Ziel der Planung
am Ende des 2. Absatzes anfügen (auf Seite 4 oberes Drittel,
vor Baumassen)
„Für
die künftige Bebauung am nordöstlichen Ende des Gebietes wird ein End des
bebaubaren Bereiches (Baugrenze) auf der Front der Rückseite des Altes
Rathauses rechtwinklig zur Alten Fahrt verlängert festgesetzt.“
Abstimmungsergebnis: 3/4/1
„Der Erhalt der ortsbildprägenden Kastanie (Einzelbaum) in
der Nähe der Langen Brücke wird planerisch festgesetzt.“
Abstimmungsergebnis: 5/2/1
Geänderter
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Havelufer/Alte Fahrt“,
SAN P 13.
Das
Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB -
Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden. Sofern die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Ergebnis kommt,
dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren sprechen, wird
ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB durchgeführt.
Im
Verfahrensablauf sind die im Fachausschuss getroffenen Festlegungen
insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stadtverordnetenversammlung
zu beachten.
Die
Rahmenbedingungen der Ausschreibung zum Investorenauswahlverfahren für das
Baufeld sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Über die
weitere Entwicklung ist der Bauausschuss regelmäßig zu informieren.
+
Ergänzung:
4. Ziel der Planung
am Ende des 2. Absatzes anfügen (auf Seite 4 oberes Drittel,
vor Baumassen)
Der Erhalt der ortsbildprägenden Kastanie (Einzelbaum) in
der Nähe der Langen Brücke wird planerisch festgesetzt.“
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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Anlagen
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