25.06.2008 - 10 Änderung Hauptsatzung

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag ein, der darauf abziele, die Sommer-pause für die Anpassung der Hauptsatzung zu nutzen und einen Entwurf entsprechend der neuen Kommunalverfassung vorzulegen. Damit solle ein Vorlauf geschaffen und gesichert werden, was auch andere Städte und Gemeinden so machen. Letztlich haben man dann immer noch die Option, die Entscheidung der neuen Stadtverordnetenversammlung zu überlassen.

Herr Exner betont, dass eine Änderung der Hauptsatzung im September nicht erfolgen könne, weil diese einer rechtlichen Grundlage bedürfe. Da die neue Kommunalverfassung aber erst am Tag nach der Kommunalwahl in Kraft trete, sei dies nicht der Fall. Sicher könne die Verwaltung über die Sommerpause einen „Rohentwurf“ vorlegen, weil auch davon auszugehen sei, dass Musterentwürfe der Verbände, wie z. B. des Städte- und Gemeindebundes vorliegen. Eine Beschlussfassung über eine neue Hauptsatzung nach der Kommunalwahl habe der Gesetzgeber wohl auch so gewollt, denn nicht umsonst sei eine Übergangsfrist von 6 Monaten eingeräumt worden.

Dem schließt sich Herr Schüler an und betont, dass der Oberbürgermeister der neuen Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen Entwurf vorlegen solle. Die Fraktionen könnten ihre Vorschläge analog dem Verfahren zur Überarbeitung der Geschäftsordnung sammeln.

Daraufhin ändert Herr Dr. Scharfenberg namens seiner Fraktion den Antrag, indem der zweite Halbsatz gestrichen wird. Das Vorbereitete solle vorgelegt und über den Stand informiert werden.

Der Oberbürgermeister verweist abschließend darauf, dass der Antrag entbehrlich sei, weil die Verwaltung das sowieso mache.

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Der so geänderte Beschlusstext mit dem Wortlaut

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die sich aus der novellierten Kommunalverfassung ergebenden Änderungen der Hauptsatzung vorzubereiten.

 

wird zur Abstimmung gestellt:

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       3

 

Damit hat sich für diesen Antrag keine Mehrheit gefunden.