25.06.2008 - 10 Änderung Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
08/SVV/0534 Änderung Hauptsatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Dr. Scharfenberg bringt den
Antrag ein, der darauf abziele, die Sommer-pause für die Anpassung der
Hauptsatzung zu nutzen und einen Entwurf entsprechend der neuen
Kommunalverfassung vorzulegen. Damit solle ein Vorlauf geschaffen und gesichert
werden, was auch andere Städte und Gemeinden so machen. Letztlich haben man
dann immer noch die Option, die Entscheidung der neuen
Stadtverordnetenversammlung zu überlassen.
Herr Exner betont, dass eine Änderung der Hauptsatzung im September nicht erfolgen könne, weil diese einer rechtlichen Grundlage bedürfe. Da die neue Kommunalverfassung aber erst am Tag nach der Kommunalwahl in Kraft trete, sei dies nicht der Fall. Sicher könne die Verwaltung über die Sommerpause einen „Rohentwurf“ vorlegen, weil auch davon auszugehen sei, dass Musterentwürfe der Verbände, wie z. B. des Städte- und Gemeindebundes vorliegen. Eine Beschlussfassung über eine neue Hauptsatzung nach der Kommunalwahl habe der Gesetzgeber wohl auch so gewollt, denn nicht umsonst sei eine Übergangsfrist von 6 Monaten eingeräumt worden.
Dem schließt sich Herr Schüler an
und betont, dass der Oberbürgermeister der neuen Stadtverordnetenversammlung
zeitnah einen Entwurf vorlegen solle. Die Fraktionen könnten ihre Vorschläge
analog dem Verfahren zur Überarbeitung der Geschäftsordnung sammeln.
Daraufhin ändert Herr Dr.
Scharfenberg namens seiner Fraktion den Antrag, indem der zweite Halbsatz
gestrichen wird. Das Vorbereitete solle vorgelegt und über den Stand informiert
werden.
Der
Oberbürgermeister verweist abschließend darauf, dass der Antrag entbehrlich
sei, weil die Verwaltung das sowieso mache.