26.06.2008 - 5.3 Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr D. Lehmann bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr Wernick-Otto bittet um Benennung der Probleme, die in die
Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.
Herr D.
Lehmann verweist
auf folgende Änderung der textlichen Festsetzung, Seite 22 Ziff. 6.4: „In
der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ist in einer
Entfernung von 15 M zur Straßenbegrenzungslinie der Pappelallee und der
Georg-Hermann-Allee eine 1,5 m hohe aktive Lärmschutzmaßnahme umzusetzen.“
Frau E. Müller informiert, dass sie in einem Gespräch mit der
Schulleitung der Karl-Foerster-Schule erfahren hat, dass in der Karl-Foerster
Schule keine Erweiterung der Kapazität mehr möglich ist.
Sie macht deutlich, dass
an diesem Standort eine neue Schule mit Hort zwingend erforderlich ist. Es muss
so schnell wie möglich ein Schulstandort mit Hort errichtet werden, um die
Betreuung zu sichern.
Frau Schulze bestätigt, dass dieser Schulstand dort dringend benötigt
wird. Sie macht aber auch deutlich, dass diese eine gewisse Qualität erreichen
muss.
Sie
fragt, ob der Empfehlungen, die Sport- und Freizeitanlagen an Sonn- und
Feiertagen komplett und an Wochentagen ab 18:00 Uhr zu schließen, gefolgt
werden soll.
Frau Knoblich fühlt sich in Bezug auf die Veränderung der Standorte
„betrogen“. Es gab keine Information, dass die Freiflächen an die Straße
grenzen sollen.
Sie wird der Drucksache so
nicht zustimmen.
Herr Ströber fragt, welche Bedeutungen die Empfehlungen haben und
ob alle Empfehlungen eingehalten werden müssen.
Herr D. Lehmann erklärt, dass die Empfehlungen erst dann Bedeutung
erlangen, wenn sie in den Bebauungsplan aufgenommen wurden.
Er
macht deutlich, dass die Empfehlungen zu den Nutzungszeiten lediglich
Empfehlungen des Gutachters sind.
Er weist darauf hin, dass
die Räume, in denen sich die Kinder und Jugendlichen aufhalten, auf der der
Straße abgewandten Seite liegen.
Frau Schulze fragt, ob die Jury seinerzeit das Lärmgutachten hinzuziehen
konnte.
Frau Dr. Müller erklärt, dass das Gutachten nicht vorlag. Sie
macht auch deutlich, dass in den Diskussionen die kindgerechte Gestaltung eine
große Rolle gespielt hat.
Herr van Leeuwen erachtet den Hortstandort als äußerst wichtig,
sieht sich aber heute nicht in der Lage, über die Drucksache abzustimmen.
Herr Müller-Zinsius weist darauf hin, dass der Immissionswert für
Mischgebiete bei 60 Dezibel ca. ein Meter vor der Fassade liegt.
Er weist weiter darauf
hin, dass die Stadtverordneten bereits einen Beschluss zu diesem Standort
gefasst haben. Er erinnert auch daran, dass die Vor- und Nachteile der
einzelnen möglichen Standorte seinerzeit erörtert wurden.
Beim
Architektenwettbewerb wurde ausdrücklich auf den Schallschutz hingewiesen.
Herr Wernick-Otto beantragt Schluss der Debatte. Der
Jugendhilfeausschuss sollte sich an seinen bereits gefassten Beschluss halten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 4
Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.
Frau E. Müller macht darauf aufmerksam, dass mit dem heutigen Beschluss
die öffentliche Auslegung beschlossen wird. Sie macht deutlich, das möglichste
zeitnah eine Lösung gefunden werden muss.
Sie
fragt, ob mit der öffentlichen Auslegung Anregungen und Änderungsvorschläge
eingebracht werden können.
Frau E. Müller macht
nochmals deutlich, dass es keine Möglichkeit der Beschulung und Hortbetreuung
in anderen umliegenden Schulen gibt, da hier alle Kapazitäten ausgeschöpft
sind.
Herr D. Lehmann erklärt, dass mit der öffentlichen Auslegung
die Bedenken, Anregungen und Hinweise aufzunehmen sind.
Frau Dr. Müller fragt, was rein zeitlich passiert, wenn im
September 2008 eine veränderte Beschlusslage vorgelegt wird, die Sicherheit
bietet, dass die Änderungswünsche Berücksichtigung finden.
Herr D. Lehmann weist darauf hin, dass ohne Beschlussfassung keine
Auslegung erfolgen kann. Im Rahmen der Auslegung sollen die Anregungen und
Hinweise entgegengenommen werden.
Herr Müller-Zinsius macht deutlich, dass dies drei Monate
Zeitverzögerung bedeuten würde. Damit besteht die Gefahr, dass dann zum
Schuljahresbeginn keine Schule zur Verfügung steht.
Er unterstreicht nochmal, dass im Zuge der Auslegung die Änderungen und Anregungen aufgenommen werden.
Er
empfiehlt, sich bei der Schulplanung selbst intensiver einzubringen.
Frau Dr. Müller bittet, hier im Interesse der Kinder, eine
Lösung zu finden.
Herr Voehse beantragt
Zurückstellung der Drucksache bis September 2008 und Einarbeitung der benannten
Problemfelder
Herr Müller-Zinsius regt an, die vorliegende Drucksache zum
Beschluss zu empfehlen und sich dann intensiv mit dem Bauantrag zu befassen. Er
bietet an, sich mit Vertretern der Fachausschüsse detailliert damit auseinander
zu setzen.
Herr Voehse zieht seinen Antrag auf Zurückstellung der Drucksache
zurück.
Frau E. Müller bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die Belange des
Lärmschutzes im Bauantrag explizit aufzunehmen sind.
Herr Müller-Zinsius sagt zu, die Anforderungen, die sich aus den
Diskussionen und den Protokollen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen,
des Ausschusses für Bildung und Sport sowie des Jugendhilfeausschusses ergeben
haben, im Zuge der Planung und der
Formulierung des Bauantrages zu berücksichtigen.
Frau Dr. Müller schlägt vor, einen Begleitbeschluss zu formulieren, der beinhaltet, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, des Ausschusses für Bildung und Sport sowie des Jugendhilfeausschusses, dieses Verfahren begleitet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9
Ablehnung: 3
Dem Vorschlag wird zugestimmt.
Frau Parthum regt an, auch Lehrer, Eltern und Schüler in die
Arbeitsgruppe zu entsenden.
Frau Drohla macht deutlich, dass es für sie undiskutabel ist, eine
Grundschule so dicht an einer Hauptverkehrsstraße zu bauen. Sie stimmt dem
nicht zu.
Frau Dr. Müller schlägt folgende Ergänzung zum Antrag
vor:
Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld wird beauftragt, zur
Vorbereitung und Begleitung des Bauantrages eine „Arbeitgruppe Grundschule/Hort
Bornstedter Feld“ einzurichten, in die durch die Ausschüsse der StVV maximal 9
Vertreter benannt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
Ablehnung: 0
Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt.
Geänderter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 42.2 „Kaserne
Pappelallee“ 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ gem. § 3 Abs. 2,
i.V.m. §13a Abs. 2. Nr.1.
Der zu ändernde Teilbereich wird durch die Pappelallee, Georg-Hermann-Allee, Jacob-von-Grundling Straße und August-Bonnes-Straße begrenzt.
Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld wird beauftragt, zur
Vorbereitung und Begleitung des Bauantrages eine „Arbeitgruppe Grundschule/Hort
Bornstedter Feld“ einzurichten, in die durch die Ausschüsse der StVV maximal 9
Vertreter benannt werden.
+
Änderung der textlichen Festsetzung, Seite 22, Ziff.6.4:
In der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ist in einer Entfernung von 15 M zur Straßenbegrenzungslinie der Pappelallee und der Georg-Hermann-Allee eine 1,5 m hohe aktive Lärmschutzmaßnahme umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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