05.11.2008 - 6.6 Zustimmung zu Ton- und Bildübertragungen sowie ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 05.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Da zu diesem Zeitpunkt eine Vertreterin des rbb-Fernsehens
anwesend ist und filmen möchte, verweist der Oberbürgermeister auf die
Regelungen im § 36 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung. Da die
Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie –aufzeichnungen durch Presse,
Rundfunk und ähnlichen Medien noch nicht in der Geschäftsordnung geregelt ist,
ist gemäß § 36 Abs. 3 Satz 3 die Zustimmung aller anwesenden
Stadtverordneten erforderlich.
Der
Oberbürgermeister stellt dies zur Abstimmung; alle Mitglieder des
Hauptausschusses stimmen mit Ja – damit ist die Zulässigkeit von Ton- und
Bildübertragungen sowie –aufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnlichen
Medien für die Sitzung gegeben.