10.12.2008 - 7.5 Information zum Gruppenstatus in der Stadtveror...

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Herr Exner verweist in seinen Ausführungen auf das Schreiben des Ministeriums des Innern vom 02. Dezember 2008. Darin werde ausgeführt, dass die Gemeinden nach Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 97 BbgVerf das Recht haben, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in organisatorisch-verfahrensrecht-licher Hinsicht selbst zu regeln, wozu auch das Recht zu einer eigenständigen Organisation der Verwaltungsgliederung einschließlich der Regelungen der Rechtsverhältnisse innerhalb der Gemeindevertretung zählen. Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sehe keine Gruppen vor, kenne nur die Fraktionen und weise diesen ausdrücklich eigene Befugnisse zu. Dafür habe der Gesetzgeber in § 32 Abs. 1 BbgKVerf gestaffelte Mindeststärken festgelegt und ausdrücklich nur Fraktionen Rechte eingeräumt, so dass die Gemeinden keine eigenen Regelungen dazu treffen können. Im zweiten Teil des Schreibens, so Herr Exner, wird darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber zur Finanzierung der Fraktionen keine Regelungen getroffen habe und es damit in dieser Hinsicht auch keine Einschränkungen gebe. Zu beachten seien jedoch die auch für Zuwendungen an die Fraktionen zu beachtenden Grundsätze, wie das Verbot der Doppelentschädigung und die versteckte Parteienfinanzierung. Im Weiteren wurde in dem Schreiben ausdrücklich darauf verwiesen, dass Gruppen nicht mit den gleichen organschaftlichen Aufgaben wie Fraktionen ausgestattet werden dürfen. Die Zulässigkeit von Zuwendungen hänge davon ab, wie diese rechtlich ausgestaltet seien sowie ob und ggf. inwieweit Gruppen organschaftliche Aufgaben übertragen werden.

Der Oberbürgermeister führt im Weiteren aus, dass er sich mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung dazu verständigt habe. Die Stadtverordneten-versammlung habe mit ihrem Beschluss aus der letzten Sitzung einen Status geschaffen, der dem o. g. Schreiben Rechnung trage. Was nun noch in Rede stehe, sei die Finanzierung für diejenigen, die einen Gruppenstatus haben, damit auch sie ihren Aufgaben gerecht werden können. So werde es für die nächste Sitzung der StVV einen Vorschlag geben, dass Gruppen keine Grundfinanzierung, aber eine Pro-Kopf-Zuwendung erhalten werden, die den in dem Schreiben genannten Grundsätzen Rechnung tragen werde.

Herr Schubert führt aus, dass er froh über die schnelle Reaktion des Ministeriums des Innern sei und damit der Vorwurf, man wolle das in Kenntnis einer langen Bearbeitungszeit verschleppen, ausgeräumt werden konnte. Nun sei die Frage sauber geklärt und es sei klar, Gruppen sind möglich und einer finanziellen Regelung stehe nun nichts mehr im Wege.

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf Gespräche mit Verantwortlichen aus dem Ministerium des Innern zu Problemen mit der neuen Kommunalverfassung, in deren Rahmen er die Gelegenheit hatte, auch zum Gruppenstatus nachzufragen. Jetzt ergehe die Bitte an die Verwaltung, einen entsprechenden Vorschlag nach einer sauberen Prüfung der Abgrenzung zu Fraktionen vorzulegen und evtl. Regelungen in die neue Hauptsatzung bzw. Geschäftsordnung aufzunehmen.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass das in Vorbereitung sei, es aber in erster Linie nicht die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung frequentiere, sondern den Beschluss zur Fraktionsfinanzierung.

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