18.12.2008 - 4.1 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Jug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 18.12.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr. Müller erinnert an die bereits geführte Diskussion zur
Drucksache in der Sitzung am 27.11.2008 und verweist auf die strittigen Punkte,
die nicht abschließend geklärt werden konnten.
Herr Harder fragt, wer die Prüfung des Satzungsentwurfes in Auftrag gegeben hat und woher der
Vorschlag zu der detaillierten Splittung der Sitzverteilung im
Jugendhilfeausschuss kam.
Frau E. Müller erklärt, dass grundsätzliche alle Satzungen der Landeshauptstadt
Potsdam durch den Servicebereich Recht zu prüfen und mitzuzeichnen sind. Die
Prüfung der Satzung ist also im Rahmen des normalen Mitzeichnungsverfahrens
erfolgt.
Herr Schweers weist darauf hin, dass aufgrund der Änderungen des AG KJHG eine Überarbeitung der
Satzung des Jugendamtes vor der Wahl des neuen Jugendhilfeausschusses erfolgen
muss.
Herr Wernick-Otto fragt, wer die in § 4 (1) genannten 6 Mitglieder, die auf
Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden Träger der freien
Jugendhilfe nominiert und wer die
einzelnen Gruppierungen zusammen führt.
Herr Schweers erklärt, dass diese vorgeschlagen werden müssen und
letztlich die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheidet, wer in den
Jugendhilfeausschuss gewählt wird.
Frau Drohla nimmt Bezug auf
§ 4 (4) der Satzung und macht deutlich, dass sie es für wichtig hält,
dass auch der Ausländerbeirat ein beratendes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss entsenden darf.
Herr Harder hätte sich im Vorfeld eine Verständigung im Jugendhilfeausschuss
darüber gewünscht, dass ein Jugendlicher über das Kinder- und Jugendbüro als
beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsandt werden soll. Auch der
Vorschlag der Verwaltung, dass der Stadtjugendring zukünftig eine Stimme
abgeben soll, hätte im Vorfeld im Jugendhilfeausschuss beraten werden sollen.
Er informiert, dass er auch Kontakt zu freien Trägern aufgenommen hat, die hier ebenfalls Gesprächsbedarf signalisiert haben.
Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass die vorliegende
Drucksache bereits seit mehreren Wochen im Geschäftsgang ist. Sie macht
deutlich, dass auch Träger auf den Jugendhilfeausschuss zugehen können, wenn
sie Probleme sehen.
Sie verweist auch auf den Diskussionsprozess im Unterausschuss
Jugendhilfeplanung.
Herr Voehse äußert Bedenken bezüglich der beratenden Mitgliedschaft
eines Jugendlichen im Jugendhilfeausschuss.
Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass in der Satzung lediglich aufgeführt
ist, was im Gesetz steht. Sie regt an, den Part „... wird aus dem Kinder- und
Jugendbüro entsandt“ aus der Satzung herausnehmen.
Frau Basekow macht deutlich, dass bezüglich der Wahl der Vertreter der
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ein völlig neues Procedere
vorgenommen werden muss, wenn die Verwaltungsvorlage beschlossen wird. Sie
macht auch auf den enormen Zeitdruck aufmerksam, da der neue
Jugendhilfeausschuss gewählt werden muss.
Es muss dringend einen Verfahrensvorschlag
geben.
Sie hält es für sehr
problematisch, dass die freien Träger innerhalb eines Monats ein Verfahren entwickeln,
um sicherzustellen, dass hier eine gerechte Sitzverteilung erfolgt.
Herr Wernick-Otto spricht sich dafür aus, dass ein Jugendlicher als
beratendes Mitglied über das Kinder- und Jugendbüro in den Jugendhilfeausschuss
entsandt wird.
Er regt an, wenn sich ein
Elternrat über die Kitas bildet, auch hier ein beratendes Mitglied aufzunehmen.
Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss
nicht beliebig erweitert werden kann.
Herr Liebe informiert, dass im Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Einigkeit darüber bestand, dass die Entsendung eines Jugendlichen durch das
Kinder- und Jugendbüro erfolgen soll.
Er
hat gemeinsam mit Herrn Dr. Henrich folgenden Kompromissvorschlag erarbeitet:
Der
Stadtverordnetenversammlung sollte empfohlen werden, eine Splittung der
Vorschläge analog der bisherigen Sitzverteilung vorzunehmen. Damit bestünde für
die Träger die Möglichkeit, auch handlungsfähig zu sein.
Herr Harder weist darauf hin, dass sich die Träger über die Splittung
der Sitze verständigen möchten. Aus seiner Sicht ist der Prozess unabgestimmt.
Frau Dr. Müller bittet Herrn Harder um einen
Verfahrensvorschlag.
Herr Harder bittet, den Vorschlag der freien Träger zur Splittung der
Sitze zu übernehmen. Bei den beratenden Jugendlichen sollte auch die
Möglichkeit der Rotation gegeben sein.
Frau E. Müller weist darauf hin, dass die beratenden Mitglieder benannt
sind und selbstverständlich auch die Möglichkeit haben, aus dem
Jugendhilfeausschuss auszuscheiden.
Die
Verwaltung ist verpflichtet, eine dritte Änderung zur Satzung des Jugendamtes
vorzulegen. Diese liegt hiermit vor und steht zur Diskussion. Der Jugendhilfeausschuss gibt dazu ein
Votum ab. Die letztendliche Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung.
Sie
rät dem Jugendhilfeausschuss, eine entsprechende Empfehlung zum Verfahren an
die Stadtverordnetenversammlung abzugeben.
Herr Wernick-Otto schlägt vor, dem Vorschlag von Frau E. Müller
zu folgen.
Herr Dr. Henrich macht darauf aufmerksam, dass die Splittung der Sitze im Jugendhilfeausschuss
die Angelegenheit der Träger ist. Er macht deutlich, dass der
Jugendhilfeausschuss lediglich empfehlen kann, dem Vorschlag aus der Erfahrung
der vergangenen Jahre zu folgen.
Frau Eiserbeck stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende
der Debatte und Abstimmung zur Drucksache:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 3
Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.
Frau Dr. Müller schlägt vor, die Formulierung „... wird aus dem
Kinder- und Jugendbüro entsandt“ aus der Satzung herausnehmen.
Herr Harder erklärt, dass dies so in der Satzung bleiben kann.
Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung über die Empfehlung an die
Stadtverordnetenversammlung zum § 4 (1) - die 6 Mitglieder, die auf Vorschlag
der in der LHP wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt
werden sollen, in folgender Zusammensetzung zu wählen:
-
2 Mitglieder, die die Wohlfahrtsverbände repräsentieren,
-
2 Mitglieder von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe,
-
2 Mitglieder, die die Jugendverbände repräsentieren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9
Ablehnung: 3
Der Empfehlung an die StVV wird zugestimmt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dritte
Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam
+
Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung zum § 4 (1) - die 6
Mitglieder, die auf Vorschlag der in der LHP wirkenden und anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe gewählt werden sollen, in folgender Zusammensetzung zu
wählen:
-
2 Mitglieder, die die Wohlfahrtsverbände repräsentieren,
-
2 Mitglieder von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe,
-
2 Mitglieder, die die Jugendverbände repräsentieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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