03.12.2008 - 6.8 Fraktionsfinanzierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Zusätze:
- Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU/ANW, FDP/Familienpartei, Grüne/ B 90
- Datum:
- Mi., 03.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
08/SVV/1007 Fraktionsfinanzierung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Sitzungsleitung:
Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller
Namens
der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU/ANW, FDP/Familienpartei und Bündnis 90/Die
Grünen wird diese Vorlage von Herrn Schüler eingebracht.
Ergänzungsantrag:
Die Stadtverordneten Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere, beantragen:
Im Punkt
4 wird nach dem 1. Absatz eingefügt:
Darüber hinaus wird auch jeder Gruppe von fraktionslosen Stadtverordneten je ein Büroraum zur Verfügung gestellt. Die weiteren Punkte dieses Beschlusses gelten sinngemäß. Einzelstadtverordnete haben keinen Anspruch auf Bereitstellung von Büroräumen.
In der
Diskussion empfiehlt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr
Exner, im o. g. Ergänzungsantrag den letzten Satz zu erweitern um die
Wortgruppe zu erweitern: „...; der
Zugang zum Ratsinformationssystem (RIS) wird gewährleistet.“
Damit
erklärten sich die Antragstellerinnen einverstanden.
Änderungsantrag:
Die Stadtverordneten Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere, beantragen:
Der Punkt
1. Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
Der
verbleibende Anteil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird
als Pro-Kopf-Betrag derart auf die Fraktionen und Gruppen fraktionsloser
Stadtverordneter aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der
jeweiligen Fraktion oder Gruppe multipliziert und durch die Anzahl aller
Mitglieder von Fraktionen oder Gruppen dividiert wird.
Sollte
sich die Fraktionsstärke und/oder die Anzahl der Fraktions- oder Gruppenmitglieder
verändern, verändern sich die
Rechnungsergebnisse und damit die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen.
Abstimmung:
Der o. g.
Änderungsantrag wird
mit 24
Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 21
Ja-Stimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Zur
Sicherung des sächlichen und personellen Aufwandes der Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung Potsdam werden folgende Regelungen getroffen:
1. Die für die Fraktionsfinanzierung
zur Verfügung stehenden Mittel sind in den Hauhalt, Konto 5492000, eingestellt.
Von dem dort festgesetzten Betrag wird ein Anteil von 30 % als Sockelbetrag zu
gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt.
Der verbleibende Anteil in Höhe von 70 % der zur
Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf die Fraktionen
aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
multipliziert und durch die Anzahl aller Mitglieder von Fraktionen dividiert
wird. Aus der Summe des Sockelbetrags und
des Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuwendung an eine
Fraktion.
Sollte sich die Fraktionsstärke und/oder die
Anzahl der Fraktionsmitglieder verändern, verändern sich die
Rechnungsergebnisse und damit die Zuwendungen an die Fraktionen.
2. Die
Zuwendungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. auf die Fraktionskonten
überwiesen. Bei Vorlage eines genehmigten Haushalts ist eine quartalsweise
Überweisung möglich.
3. Der
Nachweis zur Verwendung der finanziellen Mittel ist für das Vorjahr bis zum 31.
Januar jeden Jahres dem Oberbürgermeister unaufgefordert vorzulegen. Bei
fehlendem Verwendungsnachweis wird die Zahlung weiterer finanzieller Mittel so
lange eingestellt, bis dieser dem Oberbürgermeister vorliegt.
Fraktionen
dürfen Rücklagen bilden. Die Summe aus diesen und den per 31. Dezember eines
Jahres nicht verausgabten Mitteln
aus städtischen Zuweisungen dürfen 5 % der jährlichen Barzuweisung nicht
überschreiten und sind jährlich mit dem Verwendungs-nachweis anzugeben.
- Den Fraktionen werden seitens
der Verwaltung Räumlichkeiten nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten und
unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke für die Geschäftsstelle der
Fraktion zur Verfügung gestellt. Diese dürfen nur für Zwecke der Fraktion
genutzt werden; für Fraktionssitzungen und andere Beratungen der
Fraktionen in Vorbereitung von Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse stehen Beratungsräume in
der Stadtverwaltung zur Verfügung.
Darüber
hinaus wird auch jeder Gruppe von fraktionslosen Stadtverordneten je ein
Büroraum zur Verfügung gestellt. Die weiteren Punkte dieses Beschlusses gelten
sinngemäß. Einzelstadtverordnete haben keinen Anspruch auf Bereitstellung von
Büroräumen; der Zugang zum Ratsinformationssystem (RIS) wird gewährleistet.
Bei erheblicher Änderung der Fraktionsstärke ist unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Nutzungsdauer und Nutzungsart
einem Umzug innerhalb der vorhandenen Räumlichkeiten zuzustimmen. Ist zwischen
den betroffenen Fraktionen kein Einvernehmen herzustellen, entscheiden der
Oberbürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung.
Bis
zur verwaltungsweiten Durchsetzung der Budgetierung erfolgt die Nutzung
unentgeltlich; anschließend wird nach Maßgabe des Budgetierungsverfahrens eine
innere Verrechnung vorgenommen.
5. Die
in den Fraktionen vorhandene Computertechnik wird durch den IT - Bereich gewartet und betreut.
Neuanschaffungen oder der Austausch von Geräten erfolgt nach Maßgabe der dafür
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge der Bedarfsanmeldung.
Fraktionen können aus eigenen Mitteln entsprechende Technik ausschließlich über
den IT-Bereich beschaffen lassen.
Veränderungen
an der DV-Anlage dürfen nur seitens der Stadtverwaltung bzw. einer von ihr
beauftragten Firma vorgenommen werden. Die Installation weiterer Programme
bedarf der Zustimmung des IT-Bereichs. Alle diesbezüglichen Angelegenheiten sind über das
Büro der StVV zu regeln.
6. Im
Weiteren wird den Fraktionen seitens der Verwaltung ein Kopierer zur
gemeinschaftlichen Nutzung überlassen. Die Leasingkosten sind im Rahmen der
inneren Verrechnung durch das Büro der StVV zu tragen; die Abrechnung der
Kosten erfolgt nach Anzahl der Kopien für jede Fraktion gesondert.
7. Mobiliar
zur Ausstattung der Geschäftsstelle der Fraktion ist ausschließlich über die
Stadtverwaltung zu bestellen und über die innere Verrechnung aus den o.g.
Zuwendungen durch die Fraktionen zu begleichen.
- Gegenstände, die aus Barmitteln
beschafft werden, sind in ein Bestandsverzeichnis einzutragen, das mit dem
Verwendungsnachweis jährlich vorzulegen ist. Die Gegenstände bleiben
Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam.
9. Die
Verwendung der überwiesenen Mittel erfolgt unter Anwendung des Runderlasses III
Nr. 74/1994 des MI LdBbg. vom 07.12.1994.
10. Dieser Beschluss tritt
rückwirkend ab 01.10.2008 in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
23,3 kB
|