03.12.2008 - 6.8 Fraktionsfinanzierung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Sitzungsleitung:

Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller

 

Namens der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU/ANW, FDP/Familienpartei und Bündnis 90/Die Grünen wird diese Vorlage von Herrn Schüler eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordneten Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere, beantragen:

 

Im Punkt 4 wird nach dem 1. Absatz eingefügt:

Darüber hinaus wird auch jeder Gruppe von fraktionslosen Stadtverordneten je ein Büroraum zur Verfügung gestellt. Die weiteren Punkte dieses Beschlusses gelten sinngemäß. Einzelstadtverordnete haben keinen Anspruch auf Bereitstellung von Büroräumen.

 

In der Diskussion empfiehlt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner, im o. g. Ergänzungsantrag den letzten Satz zu erweitern um die Wortgruppe zu erweitern:  „...; der Zugang zum Ratsinformationssystem (RIS) wird gewährleistet.“

Damit erklärten sich die Antragstellerinnen einverstanden. 

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordneten Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere, beantragen:

 

Der Punkt 1. Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

Der verbleibende Anteil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf die Fraktionen und Gruppen fraktionsloser Stadtverordneter aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion oder Gruppe multipliziert und durch die Anzahl aller Mitglieder von Fraktionen oder Gruppen dividiert wird.

Sollte sich die Fraktionsstärke und/oder die Anzahl der Fraktions- oder Gruppenmitglieder verändern,  verändern sich die Rechnungsergebnisse und damit die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

 

mit 24 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 21 Ja-Stimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zur Sicherung des sächlichen und personellen Aufwandes der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam werden folgende Regelungen getroffen:

 

1.   Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel sind in den Hauhalt, Konto 5492000, eingestellt. Von dem dort festgesetzten Betrag wird ein Anteil von 30 % als Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt.

Der verbleibende Anteil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf die Fraktionen aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion multipliziert und durch die Anzahl aller Mitglieder von Fraktionen dividiert wird. Aus der Summe des Sockelbetrags und  des Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuwendung an eine Fraktion.

Sollte sich die Fraktionsstärke und/oder die Anzahl der Fraktionsmitglieder verändern, verändern sich die Rechnungsergebnisse und damit die Zuwendungen an die Fraktionen.

 

2.   Die Zuwendungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. auf die Fraktionskonten überwiesen. Bei Vorlage eines genehmigten Haushalts ist eine quartalsweise Überweisung möglich.

 

3.   Der Nachweis zur Verwendung der finanziellen Mittel ist für das Vorjahr bis zum 31. Januar jeden Jahres dem Oberbürgermeister unaufgefordert vorzulegen. Bei fehlendem Verwendungsnachweis wird die Zahlung weiterer finanzieller Mittel so lange eingestellt, bis dieser dem Oberbürgermeister vorliegt.

Fraktionen dürfen Rücklagen bilden. Die Summe aus diesen und den per 31. Dezember eines Jahres nicht  verausgabten Mitteln aus städtischen Zuweisungen dürfen 5 % der jährlichen Barzuweisung nicht überschreiten und sind jährlich mit dem Verwendungs-nachweis anzugeben.

 

  1. Den Fraktionen werden seitens der Verwaltung Räumlichkeiten nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten und unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke für die Geschäftsstelle der Fraktion zur Verfügung gestellt. Diese dürfen nur für Zwecke der Fraktion genutzt werden; für Fraktionssitzungen und andere Beratungen der Fraktionen in Vorbereitung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse stehen Beratungsräume in der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Darüber hinaus wird auch jeder Gruppe von fraktionslosen Stadtverordneten je ein Büroraum zur Verfügung gestellt. Die weiteren Punkte dieses Beschlusses gelten sinngemäß. Einzelstadtverordnete haben keinen Anspruch auf Bereitstellung von Büroräumen; der Zugang zum Ratsinformationssystem (RIS) wird gewährleistet.

 

Bei erheblicher Änderung der Fraktionsstärke ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Nutzungsdauer und Nutzungsart einem Umzug innerhalb der vorhandenen Räumlichkeiten zuzustimmen. Ist zwischen den betroffenen Fraktionen kein Einvernehmen herzustellen, entscheiden der Oberbürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung.

Bis zur verwaltungsweiten Durchsetzung der Budgetierung erfolgt die Nutzung unentgeltlich; anschließend wird nach Maßgabe des Budgetierungsverfahrens eine innere Verrechnung vorgenommen.

 

5.   Die in den Fraktionen vorhandene Computertechnik  wird durch den IT - Bereich gewartet und betreut. Neuanschaffungen oder der Austausch von Geräten erfolgt nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge der Bedarfsanmeldung. Fraktionen können aus eigenen Mitteln entsprechende Technik ausschließlich über den IT-Bereich beschaffen lassen.

Veränderungen an der DV-Anlage dürfen nur seitens der Stadtverwaltung bzw. einer von ihr beauftragten Firma vorgenommen werden. Die Installation weiterer Programme bedarf der Zustimmung des IT-Bereichs. Alle diesbezüglichen Angelegenheiten sind über das Büro der StVV zu regeln.

 

6.  Im Weiteren wird den Fraktionen seitens der Verwaltung ein Kopierer zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen. Die Leasingkosten sind im Rahmen der inneren Verrechnung durch das Büro der StVV zu tragen; die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Anzahl der Kopien für jede Fraktion gesondert.

 

7.            Mobiliar zur Ausstattung der Geschäftsstelle der Fraktion ist ausschließlich über die Stadtverwaltung zu bestellen und über die innere Verrechnung aus den o.g. Zuwendungen durch die Fraktionen zu begleichen.

 

  1. Gegenstände, die aus Barmitteln beschafft werden, sind in ein Bestandsverzeichnis einzutragen, das mit dem Verwendungsnachweis jährlich vorzulegen ist. Die Gegenstände bleiben Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam.     

 

9.   Die Verwendung der überwiesenen Mittel erfolgt unter Anwendung des Runderlasses III Nr. 74/1994 des MI LdBbg. vom 07.12.1994.

 

 10.    Dieser Beschluss tritt rückwirkend ab 01.10.2008 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen

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