07.10.2009 - 7.41 Finanzieller Mehrbedarf für Sozialleistungen 2009

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bittet um Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht. Sie informiert, dass das Rechnungsprüfungsamt dem Antrag zugestimmt habe.

 

Zur Nachfrage des Stadtverordneten Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, welche Mehrausgaben absehbar gewesen und ob evtl. Mittel auf Grund von Haushaltszwängen  zu knapp geplant worden seien, weist der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner darauf hin, dass die Planungen im IV. Quartal 2008 vorgenommen werden mussten. Zu diesem Zeitpunkt sei eine Stabilisierung bzw. Verminderung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften festgestellt worden. Es sei nahezu unvermeidbar, dass man „auf den Punkt“ die Mittel plane und dann feststellen müsse, dass die Deckungsringe im Fachbereich für Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe nicht ausreichen. 

 

 

Nach 3 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt den ‚Schluss der Debatte’.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schultheiß, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Überweisung dieser Vorlage in den Ausschuss für Finanzen.  

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zur Leistung von pflichtigen Sozialleistungen wird im Jahr 2009 voraussichtlich ein Mehrbedarf in Höhe von € 5.523.000 entstehen. Von diesen erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen sind derzeit € 2.565.600 durch sonstige Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen (lt. Anlage 1) im Fachbereich 38 gedeckt. Zur Deckung des übersteigenden Mehrbedarfs werden im Jahresverlauf sämtliche verfügbare Quellen (Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen/Minderauszahlungen) herangezogen. Ein eventuell hiernach verbleibender ungedeckter Mehrbedarf erhöht den geplanten ordentlichen Jahresfehlbetrag.

 

Diesen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von bis zu € 5.523.000 wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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