25.11.2008 - 6 Eingabe 31/08 - Abholung eines Fundtieres

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In seinem Schreiben schildert der Eingabeverfasser den Versuch, mit Hilfe des Ordnungsamtes eine eingefangene Katze in das Pfötchenhotel nach Beelitz zu bringen.

Da das Ordnungsamt für streunende bzw. eingefangene Katzen nicht zuständig sei, habe er

die Katze selbst nach Beelitz gebracht und die entstandenen Kosten der Stadtverwaltung in

Rechnung gestellt. Gegen die Ablehnung der Kostenerstattung habe er am 16.07.2008 Widerspruch eingelegt und warte bis heute auf eine Entscheidung.

 

Dazu liegt dem Ausschuss eine Stellungnahme des Servicebereich Recht vor. Darin heißt es,

dass der Sachverhalt rechtlich geprüft wurde, jedoch der Eingabeverfasser keinen Anspruch habe, da es sich nach seinen Schilderungen nicht um ein Fundtier, sondern um eine eingefangene Katze handele. Die Stadtverwaltung sei jedoch nur für den Transport von Fundtieren zuständig, der dann vom Ordnungsamt veranlasst werde.

 

Herr Schüler legt dar, dass die Landeshauptstadt Potsdam die Betreuung der Fundtiere an das Pfötchenhotel gegeben habe, das sei eine gesetzliche Aufgabe, die sie leisten muss. Für herrenlose und streunende Tiere sei sie nicht zuständig.

 

Im Weiteren diskutieren die Ausschussmitglieder die Begrifflichkeit „Fundtiere“ und „streunende Tiere“.

 

Als Ergebnis des Meinungsaustausches erfolgt folgende

 

Festlegung:

Die Beigeordnete wird um eine Stellungnahme hinsichtlich der Begriffserläuterung „Fundtiere“

 und „streunende Tiere“ gebeten,

 

Der Eingabeverfasser erhält eine Zwischeninformation.

 

 

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