25.11.2008 - 6 Eingabe 31/08 - Abholung eines Fundtieres
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 25.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:50
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
In seinem
Schreiben schildert der Eingabeverfasser den Versuch, mit Hilfe des
Ordnungsamtes eine eingefangene Katze in das Pfötchenhotel nach Beelitz zu
bringen.
Da das
Ordnungsamt für streunende bzw. eingefangene Katzen nicht zuständig sei, habe
er
die Katze
selbst nach Beelitz gebracht und die entstandenen Kosten der Stadtverwaltung in
Rechnung
gestellt. Gegen die Ablehnung der Kostenerstattung habe er am 16.07.2008
Widerspruch eingelegt und warte bis heute auf eine Entscheidung.
Dazu
liegt dem Ausschuss eine Stellungnahme des Servicebereich Recht vor. Darin
heißt es,
dass der
Sachverhalt rechtlich geprüft wurde, jedoch der Eingabeverfasser keinen
Anspruch habe, da es sich nach seinen Schilderungen nicht um ein Fundtier,
sondern um eine eingefangene Katze handele. Die Stadtverwaltung sei jedoch nur
für den Transport von Fundtieren zuständig, der dann vom Ordnungsamt veranlasst
werde.
Herr
Schüler legt dar, dass die Landeshauptstadt Potsdam die Betreuung der Fundtiere
an das Pfötchenhotel gegeben habe, das sei eine gesetzliche Aufgabe, die sie
leisten muss. Für herrenlose und streunende Tiere sei sie nicht zuständig.
Im
Weiteren diskutieren die Ausschussmitglieder die Begrifflichkeit „Fundtiere“
und „streunende Tiere“.
Als
Ergebnis des Meinungsaustausches erfolgt folgende
Festlegung:
Die
Beigeordnete wird um eine Stellungnahme hinsichtlich der Begriffserläuterung
„Fundtiere“
und „streunende Tiere“ gebeten,
Der
Eingabeverfasser erhält eine Zwischeninformation.