26.11.2008 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Mi., 26.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Christian Seidel. Zu Beginn der Sitzung sind 11 von 11 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend. Somit ist der Ausschuss beschlussfähig.
Herr Dr. Seidel dankt Herrn Jäkel für die Arbeit als
Ausschussvorsitzender in der vergangenen Wahlperiode.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, auch Ausschusssitzungen in den Ortsteilen durchzuführen, um auch dem Aspekt der ländlichen Entwicklung im Ausschuss gerecht zu werden und sich vor Ort den Problemen der Ortsteile zu widmen. Er wird sich diesbezüglich mit den Ortsvorstehern in Verbindung setzen.
Bestätigung der Tagesordnung
Herr Dr. Seidel verweist auf die als Tischvorlage ausgereichte
Nachtragstagesordnung und schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 4 (Straßenreinigungssatzung und
Straßenreinigungsgebührensatzung) abweichend von der Geschäftsordnung aufgrund
der Dringlichkeit vor Einbringung in die StVV im Fachausschuss zu behandeln. Er
weist darauf hin, dass der Ältestenrat diesem Verfahren zugestimmt hat und
bittet die Ausschussmitglieder ebenfalls um die Zustimmung zur Behandlung der
beiden genannten Satzungen.
Herr Rietz weist darauf hin, dass der Ältestenrat nach seiner
Kenntnis wegen der von der Geschäftsordnung abweichenden Einbringung der
Vorlagen einer Beschlussfassung dazu in der Stadtverordnetenversammlung am
03.12.2008 nicht zugestimmt habe. Es sollte deshalb im Ausschuss auch noch
keine abschließende Befassung erfolgen.
Frau Müller bestätigt
noch einmal, dass der Ältestenrat einer Beschlussfassung in der nächsten Stadtverordnetenversammlung zugestimmt
hat.
Herr Rietz kündigt an, dass die Fraktion CDU/ANW zur
Straßenreinigungsgebührensatzung einen Änderungsantrag in die SVV einbringen
werde, der aber wegen der spezifischen
Rechtslage (KAG u. Straßengesetz) im Ausschuss nicht als Tischvorlage
behandelt werden könne. Der Änderungsantrag wird aber der Verwaltung und den
Stadtverordneten noch vor der SVV zur Verfügung gestellt. Weitere inhaltliche Ausführungen zum
angekündigten Änderungsantrag macht Herr Rietz nicht. Dieser Umstand wird von
Frau Müller, Herrn Rietz und weiteren Mitgliedern kontrovers diskutiert.
Frau Kluge führte zur Dringlichkeit der Vorlage aus, dass eine Beschlussfassung nicht nur zur Straßenreinigungssatzung, sondern auch zur Straßenreinigungsgebührensatzung im Dezember erforderlich sei, da eine rückwirkende Inkraftsetzung der Straßenreinigungsgebührensatzung (nach Beschlussfassung SVV Januar) auch bei entsprechender Ankündigung im Amtsblatt Dezember, rechtlicht nicht möglich bzw. sehr problematisch sei. Außerdem würde diese Verzögerung dazu führen, dass die Bescheide erst verspätet (zum Halbjahr) verschickt werden könnten und die Bürger dann in einem kurzen Zeitraum die gesamten Gebühren zu zahlen hätten, was entsprechende Härten zur Folge hätte.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, die beiden Satzungen auf der
Tagesordnung zu belassen. Sollte sich herausstellen, dass nicht alle Probleme
befriedigend geklärt werden können, kann in jedem Fall ein
Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung gestellt werden.
Er fragt Herrn Rietz, ob er grundsätzlich der Behandlung der
beiden Drucksachen zustimmen könne. Herr Rietz stimmt der Behandlung der beiden
Drucksachen zu.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 vorzuziehen und nach der Abfallgebührensatzung zu behandeln.
Herr Teuteberg beantragt, die Drucksachen 08/SVV/0968
(Sommertarife für Erdwärme) und 08/SVV/0969 (Konzepte zur Prüfung der
Verbesserung der Energieeffizienz und Umsetzungsmöglichkeiten von Contracting)
auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Herr Dr. Seidel informiert, dass ihm folgende Anträge auf
Rederecht vorliegen. Zur Friedhofssatzung liegt ein Antrag auf Rederecht von
Herrn Spillner (Gartenbau Spillner) vor.
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Brauhausberg und
Leipziger Straße gibt es von Frau Wolf (Anwohnerin) und Herr Dr. Herold
(Anwohner) Anträge auf Rederecht.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, dass ein Vertreter pro Betroffenengruppe das Rederecht erhält. Die Redezeit sollte pro Redner maximal 5 Minuten betragen.
Herr Dr. Seidel fragt, ob sich gegen die Erteilung des Rederechts
bzw. die geänderte Tagesordnung von Seiten der Ausschussmitglieder Widerspruch
erhebt.
Dem Rederecht sowie der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt.