13.01.2009 - 6 Eingabe 36/08 - Gebührenbescheid

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Als Ergebnis der Beratung in der Sitzung am 25.11.2008 wurde festgelegt, zu hinterfragen, warum eine Entleerung ohne Auftrag erfolgte.

 

Die Stellungnahme aus dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen erläutert sehr ausführlich die Grundlagen für die Erhebung der Gebühren und weist zudem daraufhin, dass der Eingabeverfasser mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der in der Abfuhrbescheinigung gemachten Angaben bestätigt.

Zwischenzeitlich wurde das Verhalten zwischen den Vertragspartnern ausgewertet.

 

Der Ausschuss sieht mit diesen  Ausführungen keinen weiteren Handlungsbedarf.

 

 

Festlegung:

Der Beschwerdeführer erhält ein Abschlussschreiben.

 

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