13.01.2009 - 10 Eingabe 40/08 - Mahnungen

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Der Beschwerdeführer schreibt, dass er wiederholt zu verschiedenen Vorgängen nicht gerechtfertigte Mahnungen der Stadtkasse erhalten habe.

 

Dazu liegt eine Stellungnahme des Bereichs Stadtkasse vor. Zunächst wird festgestellt, dass beide Mahnungen, die der Beschwerdeführer beigefügt hat, zu Unrecht erfolgten und erläutert sehr ausführlich die Zusammenhänge.

 

Für die Ausschussmitglieder ist die Eingabe mit der Stellungnahme erledigt.

 

 

Festlegung:

Der Eingabeverfasser erhält ein Abschlussschreiben und die Stellungnahme.

 

 

 

 

 

 

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