13.01.2009 - 2.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 110...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Frau Holtkamp (Bereich
Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und teilt mit, dass mit der
Planung die Zielsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im
derzeitigen Außenbereich verfolgt wird. Da in der Vergangenheit Veränderungen
an den Baulichkeiten und Freiflächen im Plangebiet vorgenommen wurden, die eine
Tendenz zur zunehmenden Verfestigung aufweisen, bis hin zu Ansätzen einer nicht
nur temporären Erholungsnutzung, ist eine städtebauliche Steuerung
erforderlich. Von daher soll eine Entwicklung der bestehenden Anlage zu einem
städtebaulich geordneten und in den Landschaftsraum integrierten
Wochenendhausgebiet ermöglicht werden. Die Einordnung des Planverfahrens in die
Priorität 2 Q ist vorgesehen.
Herr Dr.
Seidel erkundigt sich zum Umgang mit dem Ist-Zustand der Planung und
hinterfragt die verfestigte dauerhafte Wohnnutzung.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) teilt mit, dass im Zuge der
Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes die Betrachtung von
Wochenendhausgebieten ausgenommen worden ist -> Erholungsgärten stehen daher nicht im Widerspruch zum
Kleingartenentwicklungskonzept.
Herr Dr.
Seidel bittet im Protokoll festzuhalten, dass mit der Planaufstellung nicht
einhergehen soll, dass der Ist-Zustand reduziert wird, nur für künftige
Nutzungen oder Nutzungsänderungen soll eine Wochenendhausnutzung
planungsrechtlich ermöglicht werden.
Die
Ausschussvorsitzende informiert, dass sich der Ortsbeirat Grube noch nicht mit
der Vorlage befasst habe und schlägt vor, die DS bis zur nächsten Sitzung
zurück zu stellen.
Es
erfolgt Einverständnis.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 110 „Wochenendhausgebiet Am Wiesenrain / Feldweg“ OT Grube
ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen
durchzuführen (s. Anlage 3).