13.01.2009 - 2.3 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 111...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ausschussvorsitzende informiert, dass der Ortsbeirat
Marquardt die Vorlage im Dezember 2008 zur Kenntnis genommen hat.
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt
die Vorlage ein und informiert verweisend auf die bereits zum vorigen TOP
gemachten Äußerungen, dass auch hier die Zielsetzung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung im derzeitigen Außenbereich verfolgt werde.
Herr Dr.
Seidel bittet auch hier im Protokoll festzuhalten, dass mit der Planaufstellung
nicht einhergehen soll, dass der Ist-Zustand reduziert wird, nur für künftige
Nutzungen oder Nutzungsänderungen soll eine Wochenendhausnutzung planungsrechtlich
ermöglicht werden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 111 „Wochenendhausgebiet Anglersiedlung Kanalbrücke“ ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen
durchzuführen (s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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