13.01.2009 - 2.3 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 111...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschussvorsitzende informiert, dass der Ortsbeirat Marquardt die Vorlage im Dezember 2008 zur Kenntnis genommen hat.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert verweisend auf die bereits zum vorigen TOP gemachten Äußerungen, dass auch hier die Zielsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im derzeitigen Außenbereich verfolgt werde.

 

Herr Dr. Seidel bittet auch hier im Protokoll festzuhalten, dass mit der Planaufstellung nicht einhergehen soll, dass der Ist-Zustand reduziert wird, nur für künftige Nutzungen oder Nutzungsänderungen soll eine Wochenendhausnutzung planungsrechtlich ermöglicht werden.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 111 „Wochenendhausgebiet Anglersiedlung Kanalbrücke“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 3).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

 

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Anlagen zur Vorlage