10.02.2009 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...

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Die Ausschussvorsitzende, Frau Tack, begrüßt die Anwesenden zur 4. Sitzung des Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt und die Tagesordnung ist rechtzeitig zugegangen.

 

Zur Tagesordnung informiert die Ausschussvorsitzende, dass es folgende Anträge auf Rederecht gibt:

- zum TOP 2.12 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 "Auf dem Kiewitt" von Frau Irene Voges (für die Anwohner der Häuser Zeppelinstr. 164, 165 und 166) und Herrn Willuhn (TLG) bei Bedarf

 

-zum TOP 3.1 Bauvorhaben Seestr. 7 von Herrn RA Otto und Herr Heizmann (für die Nachbarschaftsinitiative)

Einwände seitens der Ausschussmitglieder erfolgen nicht.

 

Herr Dr. Seidel stellt zur Geschäftsordnung den Antrag, den TOP 2.12 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 ''Auf dem Kiewitt'' (Vorlage: 08/SVV/1014) heute in 1. Lesung zu behandeln. Zielführend sei es heute erst einmal die Information zum neuen Sachstand zu erhalten und in den Fraktionen zu beraten.

Herr Cornelius spricht dafür.

Abstimmung des GO-Antrages zur Behandlung TOP 2.12 in 1. Lesung:

Mehrheit ist dafür.

 

Weiterhin stellt Herr Dr. Seidel den GO-Antrag, den TOP 3.6 Vorstellung Neubauprojekt Haus des Reisens, Yorkstr. / Ecke Fr.-Ebert-Str. nach dem TOP 3.1 zu behandeln.

Abstimmung: Auch hier spricht sich eine Mehrheit dafür aus.

 

Die entsprechend geänderte Tagesordnung wird zur Abstimmung gestellt: Mehrheit dafür.

 

Der Protokollentwurf der Ausschusssitzung vom 13.1.09 liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf den TOP 2.8, S. 12, Diskussion zu Bebauungsplan Nr. 119 „Auf dem Kiewitt“ Um die Situation nochmals deutlich zumachen, bittet er um folgende Änderung des Protokolls:

„Herr Dr. Seidel bestätigt, dass die Einrichtung benötigt werde. Doch es lasse sich streiten, ob an dieser Stelle. Er hätte sich keine k.o.-Situation gewünscht mit der Alternative 150 Plätze oder gar keine. Seiner Ansicht nach sind 150 Plätze nicht das Minimum für einen wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. In diesem Zusammenhang zitiert er Teile aus der Begründung der Vorlage Aufstellungsbeschluss und stellt fest, dass man mit dem Projekt genau das Gegenteil erreiche.

 

Aufgrund von Nachfragen und Hinweisen verschiedener Mitglieder verweist Herr

Goetzmann nochmals darauf, dass die Verwaltung eine neutrale Haltung einnehme.

Er macht deutlich, dass man für den Vorlauf einer Verwaltungsvorlage

einen entsprechenden Zeitvorlauf benötigen würde. Hierbei handele es sich um

einen Zeitraum von ca. 2 Monaten, bevor eine Vorlage in die Gremien komme.

Die Erarbeitung des hier vorliegenden Aufstellungsbeschlusses sei erfolgt, bevor

es das Projekt in der letzten, nunmehr vorgestellten Variante gegeben habe. Der

Aufstellungsbeschluss könne nur dann wirksam einer Zurückstellung nach § 15

BauGB dienen, wenn daraus pointiert Gegensätze zwischen Projekt und beschlossenen

Planungszielen hervorgehen. Herr Goetzmann verwahrt sich aber dagegen, dass die durch die Verwaltung vorbereitete Begründung für den Aufstellungsbeschluss als Argumentation gegen das konkurrierende Bauvorhaben instrumentalisiert wird. 

 

Herr Dr. Seidel stellt fest, dass er letztere Stellungnahme nicht zur Kenntnis nehme, anderenfalls könne er die Begründungen in Vorlagen der Verwaltung in Zukunft nicht mehr ernst nehmen.

 

Das Protokoll der Sitzung vom 13.01.2009 wird einschl. der v.g. Änderungen mit 6/0/0 bestätigt.

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