24.02.2009 - 2.3 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) greift die Behandlung in der Januar-Sitzung auf. Hier sei
gebeten worden, zu informieren, ob auch andere Trassenvarianten für die
Straßenbahn im Gespräch bzw. in der Prüfung seien.
Nach den
bisherigen Abschätzungen sei eine Trassierung (Straßenbahntrasse im Bereich der
R.-Breitscheid-Str. bis zur August-Bebel-Str. zu verlängern und in Richtung
Wetzlarer Str. fortzuführen). Eine verwendbare Unterführung der Trasse der
Magdeburger Bahn ist bereits vorhanden; der Straßenquerschnitt in der
August-Bebel-Str. müsste neu aufgeteilt werden. Die Einschätzung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wäre diese nicht schlechter als die Trasse
parallel zur Sandscholle.
Der
Verkehrsbetrieb habe mitgeteilt, dass die Untersuchung im Detail ca. Mitte des
Jahres 2009 vorliegen können.
Herr Dr.
Seidel erinnert, dass genau diese Trasse 2007 ausgeschlossen worden ist und
erkundigt sich, wer konkret diese Auskunft gegeben habe.
Herr
Goetzmann äußert, dass die Abstimmung mit Herrn Rabisch (Verkehrsbetrieb
Potsdam) vorgenommen worden sei.
Herr Dr.
Seidel bittet die Ausführungen dem Protokoll beizufügen (sh. Anlage).
Frau Hüneke stellt folgenden Änderungsantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Der vom Oberbürgermeister vorgelegte Aufstellungsbeschluss
zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird abgelehnt.
2.Baurecht für eine Kita ist an anderer Stelle innerhalb des
Bebauungsplans Nr. 41 zu schaffen.
3.Ungeachtet der bisher negativen Nutzen-Kosten-Analyse einer
Straßenbahntrasse durch das Gelände der Medienstadt für den Lückenschluss
zwischen Fontanestrasse, Großbeerenstraße und Wohngebiet Stern ist bei Änderung
des Bebauungsplanes Nr.41 die in der Machbarkeitsstudie von 2007 vorgesehene
Trasse für eine Straßenbahn grundsätzlich frei zu halten.
4.Die Trassenfreihaltung ist auch bei der anstehenden
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zu verankern.
Herr Cornelius betont, dass er mit Herrn Weis (GF ViP)
telefoniert habe; bis zum Jahr 2020 würden keine Finanzierungsmittel zur
Verfügung stehen. Er würde die Trasse als Alternative sehen.
Herr Jäkel vertritt die Auffassung, dass die
Alternativtrasse unzureichend geprüft worden sei; er spricht u.a. auch die
Option zum Betriebshof und auch durch die Unterführung in Richtung Stern an.
Frau Tack verweist darauf, dass die vom ViP vorgeschlagene
alternative Trassenführung eine gute Grundlage ist, damit der
Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.
Auf Hinweise/Nachfragen mehrerer Teilnehmer informiert Herr
Goetzmann, dass die Kombination Kita und Wohnungsbau in dem Bereich des
Filmparkgeländes, zu Lasten der Straßenbahntrasse gehe.
Herr Schatz (Filmpark) erinnert, was im Filmpark
zwischenzeitlich alles geschafft worden ist. Zugleich betont er, dass
dringender Bedarf für eine Kita bestehe und ebenso dringender Bedarf für
studierendes Wohnen bzw. junge Familien.
Nach Äußerungen verschiedener Teilnehmer pro und contra
stellt Frau Hüneke den GO-Antrag, die DS ½ Jahr zurück zu stellen; die
Untersuchungen des ViP abzuwarten und dann die Entscheidung zu treffen.
Herr Goetzmann greift die
zeitlichen Perspektiven auf. Hier erinnert an die Mitteilungsvorlage basierend
auf dem Beschluss des Hauptausschusses vom Oktober 2008 (Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu
tragen, dass im schnellstmöglichen Verfahren, Baurecht für die am Filmpark
Babelsberg geplante Kindertagesstätte und die Wohnbebauung geschaffen wird. ).
Bereits in der benannten Mitteilungsvorlage ist die Nutzung des beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB angekündigt worden. Die Orientierung liegt auf
schnellstmöglicher Umsetzung.
Abstimmung der GO-Antrages von Frau Hüneke: Zurückstellung
für ½ Jahr; Abwarten der
Untersuchungen des ViP und dann Treffen der Entscheidung.
4/3/0
Anlagen zur Vorlage
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