24.02.2009 - 2.10 Aufstellung des B-Planes "Sport- und Freizeitfl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.10
- Zusätze:
- Stadtverordnete Bankwitz und Kirsch, BürgerBündnis
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- vertagt
Die Ausschussvorsitzende informiert, dass zwischenzeitlich
auch Rederecht von Herrn Bothner und Herrn Stock zu diesem und dem nächsten
Tagesordnungspunkt angemeldet worden sei. Die Ausschussvorsitzende bittet die
Herren, sich auf einen Redner zu einigen.
Herr Kirsch bringt den Antrag ein. Er macht deutlich, dass
ein Restitutionsverfahren läuft; Intention sei, die Nutzung zu erhalten.
Herr Bothner (Bürgerbeirat Sacrow) nimmt das Rederecht wahr.
Für ihn stellt sich als Konflikt der Gemeinnutz auf der einen Seite und der
Eigennutz auf der anderen Seite dar. Er bittet die Flächen für den Gemeinnutz
zu sichern.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) teilt von
einem gestrigen Termin in Sacrow mit, dass es hier nicht vorrangig um
Sportflächen gehe. Er macht aufmerksam, dass die Sicherung als Sportanlage
aufgrund der relativen Nähe zur Wohnbebauung notwendige Lärmschutzmaßnahmen zur
Voraussetzung hätte. Bei dem Termin sei deutlich geworden, dass es hier nicht
in erster Linie um Sportflächen geht, sondern eher in Richtung Dorfanger mit
vielfältiger Nutzung.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung nicht sofort
rechtliche Maßnahmen (Aufstellung Bebauungsplan und Veränderungssperre) zu
ergreifen, sondern an dieser Stelle ruhig und bedacht eine einvernehmliche
Lösung herzustellen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass das Rückübertragungsverfahren
noch läuft. Sie sichert für die Verwaltung zu, wenn Anträge drohen sollte, die
gegen eine Nutzung als Freizeitfläche stehen würden, dann wird die Verwaltung
umgehend im SB-Ausschuss berichten und ggf. selbständig einen
Aufstellungsbeschluss einbringen.
Die Frage, wann das Restitutionsverfahren beendet sein wird,
kann die Verwaltung keine Aussage machen. Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert die
Gesprächsaufnahme zu, wenn es einen konkreten Ansprechpartner gibt.
Herr Dr. Seidel gibt die Anregung an den Antragsteller, den
Antrag auf Veränderungssperre zurück zu ziehen und den anderen Antrag zurück zu
stellen.
Herr Kirsch übernimmt dies als Antragsteller.
Antrag bleibt im Geschäftsgang, Gesprächsführung in ½ Jahr.
Der SB-Ausschuss stimmt der Verfahrensweise einstimmig zu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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