24.02.2009 - 3.1 nochmalige Verständigung zur Seestr. 7 - hier S...

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Bzgl. des Rederechtes wird informiert, dass Herr RA Otto erkrankt sei, von daher werde Herr Heizmann (Nachbarschaftsinitiative) das Rederecht wahrnehmen.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) erinnert an den Auftrag aus der vergangenen Sitzung die Stellungnahme des Servicebereiches Recht einzuholen. Diese liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor. Bereits im vorigen Jahr ist den Ausschussmitgliedern im Rahmen der Verständigung zum Bauvorhabens Lennéstr. 44 eine Stellungnahme des Rechtsamtes v. 7.4.08 ausgereicht worden. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Ausschussbesetzung ist sie der Tischvorlage nochmals beigefügt worden.

 

Weiterhin informiert Herr Goetzmann, dass die Position der Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) nachgefragt worden ist. Die entsprechende Auskunft war, dass bis zur heutigen Ausschusssitzung eine schriftliche Stellungnahme nicht vorliegen wird. Es habe hausintern einen Vermerk an den Minister gegeben; über dessen Inhalt die Verwaltung keine Auskunft erhalten habe.

 

Herr Goetzmann verweist auf die Stellungnahme des Servicebereiches Recht (übermittelt per Mail – deshalb ohne Unterschrift) dass die Entscheidung zwingend bei der Verwaltung liege.

 

Die Ausschussvorsitzende fasst nochmals mit Verweis auf die Stellungnahme des Servicebereiches Recht zusammen, dass die Verwaltung zuständig sei.

 

Herr Jamme (Verein Berliner Vorstadt) vertritt die Auffassung, dass das Bauvorhaben dem B-Plan als auch der Gestaltungssatzung widerspreche und seines Erachtens kein Ermessenspielraum bestehe.

 

Die Ausschussvorsitzende macht nochmals mit Verweis auf die Stellungnahme des Servicebereiches Recht deutlich, dass der SB-Ausschuss keine Zuständigkeit hat, bei der Entscheidung über den Bauantrag mitzubestimmen.

 

Herr Cornelius erinnert an die Aussage von Herrn Goetzmann in einer vergangenen Sitzung, dass keine Entscheidung gegen das Votum des SB-A. erfolgen werde, sowie an die Aufforderung zu einem ausdrücklichen Votum. Herr Cornelius fragt, ob er daran festhalte und wie er die Haltung des Ausschusses einschätze.

 

Herr Goetzmann antwortet, dass er im Lichte des letzten Absatzes der Stellungnahme vom Servicebereich Recht, zu einem ausdrücklichen Votum nicht mehr auffordern würde. Seiner Einschätzung nach habe er die Haltung des Ausschusses als kontroverse Diskussion gesehen.

 

Nach Äußerungen weiterer Ausschussmitglieder äußert Herr Teuteberg , dass es Aufgabe des Ausschusses sei, eine politische Stellungnahme abzugeben. Es sei seiner Meinung nach völlig korrekt, eine Meinung zu bilden und diese politisch zu äußern. Er vertritt die Meinung, dass man ganz offensichtlich gegen die Gestaltungssatzung verstoße und stellt den Antrag: Der OBM, Herr Jakobs,  wird gebeten, die Genehmigung nicht zu erteilen.

 

Herr Kutzmutz erinnert nochmals daran, dass das Vorhaben bereits im April vorigen Jahres vorgestellt worden sei und ohne Einwände zur Kenntnis genommen worden ist.

 

Herr Goetzmann macht darauf aufmerksam, dass zu einer fast wortgleichen Antragsformulierung der Servicebereich Recht bereits festgestellt habe, dass ein Beschluss dieser Formulierung zu beanstanden sei, weil er in die Zuständigkeitsverteilung der Kommunalverfassung eingreift.

 

Die Ausschussvorsitzende teilt mit, dass sie den Antrag nicht zur Abstimmung stellen werde, weil er nicht zulässig sei.

 

Herr Teuteberg besteht weiterhin auf der Abstimmung.

 

Die Ausschussvorsitzende übergibt den Vorsitz an den Vertreter, Herrn Dr. Seidel. Herr Dr. Seidel schlägt vor darüber abzustimmen, ob der Antrag zulässig ist.

 

Herr Goetzmann unterbreitet hilfestellend folgenden Vorschlag (der die Meinungsbekundung des Ausschusses wiedergibt, jedoch nicht in die Zuständigkeitsfrage eingreifen würde).

Der SB-Ausschuss ist der Auffassung, dass die Ermessensspielräume im Zusammenhang mit der beabsichtigten Baugenehmigung Seestr. 7 überdehnt werden.

 

Herr Teuteberg übernimmt diesen Wortlaut als Antrag.

Abstimmung: 3/4/0  (damit abgelehnt)

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