24.02.2009 - 3.1 nochmalige Verständigung zur Seestr. 7 - hier S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Bzgl. des
Rederechtes wird informiert, dass Herr RA Otto erkrankt sei, von daher werde
Herr Heizmann (Nachbarschaftsinitiative) das Rederecht wahrnehmen.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) erinnert an den Auftrag aus der
vergangenen Sitzung die Stellungnahme des Servicebereiches Recht einzuholen.
Diese liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor. Bereits im vorigen
Jahr ist den Ausschussmitgliedern im Rahmen der Verständigung zum Bauvorhabens
Lennéstr. 44 eine Stellungnahme des Rechtsamtes v. 7.4.08 ausgereicht worden.
Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Ausschussbesetzung ist sie der
Tischvorlage nochmals beigefügt worden.
Weiterhin informiert Herr
Goetzmann, dass die Position der Aufsichtsbehörde des Ministeriums für
Infrastruktur und Raumordnung (MIR) nachgefragt worden ist. Die entsprechende
Auskunft war, dass bis zur heutigen Ausschusssitzung eine schriftliche
Stellungnahme nicht vorliegen wird. Es habe hausintern einen Vermerk an den
Minister gegeben; über dessen Inhalt die Verwaltung keine Auskunft erhalten
habe.
Herr
Goetzmann verweist auf die Stellungnahme des Servicebereiches Recht
(übermittelt per Mail – deshalb ohne Unterschrift) dass die Entscheidung
zwingend bei der Verwaltung liege.
Die
Ausschussvorsitzende fasst nochmals mit Verweis auf die Stellungnahme des
Servicebereiches Recht zusammen, dass die Verwaltung zuständig sei.
Herr
Jamme (Verein Berliner Vorstadt) vertritt die Auffassung, dass das Bauvorhaben
dem B-Plan als auch der Gestaltungssatzung widerspreche und seines Erachtens
kein Ermessenspielraum bestehe.
Die
Ausschussvorsitzende macht nochmals mit Verweis auf die Stellungnahme des
Servicebereiches Recht deutlich, dass der SB-Ausschuss keine Zuständigkeit hat,
bei der Entscheidung über den Bauantrag mitzubestimmen.
Herr
Cornelius erinnert an die Aussage von Herrn Goetzmann in einer vergangenen
Sitzung, dass keine Entscheidung gegen das Votum des SB-A. erfolgen werde,
sowie an die Aufforderung zu einem ausdrücklichen Votum. Herr Cornelius fragt,
ob er daran festhalte und wie er die Haltung des Ausschusses einschätze.
Herr
Goetzmann antwortet, dass er im Lichte des letzten Absatzes der Stellungnahme
vom Servicebereich Recht, zu einem ausdrücklichen Votum nicht mehr auffordern
würde. Seiner Einschätzung nach habe er die Haltung des Ausschusses als
kontroverse Diskussion gesehen.
Nach
Äußerungen weiterer Ausschussmitglieder äußert Herr Teuteberg , dass es
Aufgabe des Ausschusses sei, eine politische Stellungnahme abzugeben. Es sei
seiner Meinung nach völlig korrekt, eine Meinung zu bilden und diese politisch
zu äußern. Er vertritt die Meinung, dass man ganz offensichtlich gegen die
Gestaltungssatzung verstoße und stellt den Antrag: Der OBM, Herr
Jakobs, wird gebeten, die
Genehmigung nicht zu erteilen.
Herr
Kutzmutz erinnert nochmals daran, dass das Vorhaben bereits im April vorigen
Jahres vorgestellt worden sei und ohne Einwände zur Kenntnis genommen worden
ist.
Herr
Goetzmann macht darauf aufmerksam, dass zu einer fast wortgleichen
Antragsformulierung der Servicebereich Recht bereits festgestellt habe, dass
ein Beschluss dieser Formulierung zu beanstanden sei, weil er in die
Zuständigkeitsverteilung der Kommunalverfassung eingreift.
Die
Ausschussvorsitzende teilt mit, dass sie den Antrag nicht zur Abstimmung
stellen werde, weil er nicht zulässig sei.
Herr
Teuteberg besteht weiterhin auf der Abstimmung.
Die
Ausschussvorsitzende übergibt den Vorsitz an den Vertreter, Herrn Dr. Seidel.
Herr Dr. Seidel schlägt vor darüber abzustimmen, ob der Antrag zulässig ist.
Herr
Goetzmann unterbreitet hilfestellend folgenden Vorschlag (der die
Meinungsbekundung des Ausschusses wiedergibt, jedoch nicht in die Zuständigkeitsfrage
eingreifen würde).
Der SB-Ausschuss ist der Auffassung, dass die Ermessensspielräume im Zusammenhang mit der beabsichtigten Baugenehmigung Seestr. 7 überdehnt werden.
Herr
Teuteberg übernimmt diesen Wortlaut als Antrag.
Abstimmung:
3/4/0 (damit abgelehnt)