25.02.2009 - 4 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeister, die Änderungen im einzelnen an Hand der ausgereichten Synopse zu besprechen, erhebt sich kein Widerspruch.

 

§ 1 – keine Änderungen

§ 2 – Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form

§ 3 

Pkt. 2 b - die vorgeschlagene Formulierung zur Einwohnerversammlung ist bezüglich der Antragsberechtigten zu präzisieren. Der vorzulegende Formulierungsvorschlag soll sich an § 14 Abs. 1 BbgKVerf orientieren.

            Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

            Gleiches gilt für Punkt 2 e des Entwurfs der Hauptsatzung.

            Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

            Gemäß dem Änderungsantrag der Fraktion Grüne/ B 90 ist ein

neuer Pkt. 3

aufzunehmen, der den Einwohnerantrag regelt und folgenden Wortlaut hat:

3. Ein Einwohnerantrag gemäß § 14 Abs. 1 BbgKVerf muss von 2.000 Einwohnern unterschrieben sein. Im Übrigen gelten für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide die §§ 14 und 15 der Brandenburgischen Kommunalverfassung .

Herr Naber erklärt sein Einverständnis dazu, dass aus dem Vorschlag der letzte Satz gestrichen wird und statt der 2.000 Einwohner 3 % der Einwohner diesen Antrag unerzeichnen müssen.

Der so geänderte Wortlaut wird zur Abstimmung gestellt:

Ein Einwohnerantrag muss gemäß § 14 Abs. 1 BbgKVerf von 3 % der Einwohner unterschrieben sein.

Abstimmungsergebnis: mit 12 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme  angenommen.

§ 4 – keine Änderungen

§ 5 – Pkt. 1

Die Änderung mit dem Wortlaut:

Der Migrantenbeirat besteht aus mindestens 7 und höchstens 13 Mitgliedern.

wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

§ 5 – Pkt. 4

Die Änderung des zweiten Satzes mit dem Wortlaut:

Die Wahl erfolgt in Form einer Briefwahl.

wird einstimmig angenommen.

(Der noch aufgeführte Teilsatz – „wird durch die Stadtverordnetenversammlung festgesetzt“ – ist zu streichen.)

§ 7 Pkt. 3

Die vorgeschlagene Formulierung mit dem Wortlaut:

Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung und Vertretung von Menschen mit Behinderungen gehören, von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 41 BbgKVerf für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung durch Abstimmung benannt. Die Vorschläge sind an den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung zu richten.

wird mit Stimmenmehrheit angenommen, bei 4 Stimmenthaltungen.

 

Zu diesem Punkt wird Herrn Puschmann als Vertreter des Seniorenbeirates das Rederecht erteilt. Herr Puschmann äußert sich kritisch zum Verfahren bezüglich der Erarbeitung der neuen Hauptsatzung. Im Weiteren wird die Auslegung des § 19 Abs. 2, letzter Satz diskutiert. Der Oberbürgermeister betont in seinen Ausführungen, dass die Satzung des Beirates wegfalle und die Verfahren in einer zu erlassenden Geschäftsordnung zu regeln seien. Die Stadtverordnetenver-sammlung müsse die Beiratsmitglieder durch Abstimmung benennen. Herr Dr. Scharfenberg verweist auf eine seinerseits mit der Kommunalaufsicht geführte Rücksprache und die erteilte Auskunft, dass die StVV in der Hauptsatzung das Verfahren des Zustandekommens des Beirates regeln müsse, aber nicht die personelle Entscheidung. Im Ergebnis der Diskussion sagt der Oberbürgermeister zu, bis zur nächsten Sitzung der StVV eine schriftliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht einzuholen. Die Abstimmung erfolgt vorbehaltlich dieser Stellungnahme.

§ 7 – Pkt. 2

Gegen die Änderung des ersten Satzes mit dem Wortlaut:

Dem Beirat gehören mindestens 5 und höchstens 9 Mitglieder an.

erhebt sich kein Widerspruch.

§ 9 – Pkt 2

Der vorgeschlagenen Wortlaut:

Dem Beirat gehören mindestens 12 und höchstens 20 Mitglieder an. Mitglieder des Seniorenbeirates können Personen sein, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Potsdam haben. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder werden auf Vorschlag von Organisationen und Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Seniorenpolitik tätig sind (Seniorenvereine und –verbände, Seniorengruppen der Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Institutionen und Vereinigungen der Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden, Seniorentagesstätten, Altenwohnheimen, Alten- und Pflegeheimen, Seniorentreffpunkten wie altenkreis- oder alterstagesstättenähnlichen Treffpunkte, Altenwohnanlagen, Pensionärs- und Rentengemeinschaften) von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 41 BbgKVerf für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung durch Abstimmung benannt. Die Vorschläge sind an den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung zu richten.

wird mit Stimmenmehrheit angenommen, bei 2 Stimmenthaltungen.

neu § 10

Die vorgeschlagenen Formulierung eines neuen § 10 mit dem Wortlaut:

§ 10 Entsendung von Beiratsmitgliedern in Ausschüsse

 

Die Mitglieder der Beiräte im Sinne der §§ 5 bis 9 dieser Hauptsatzung können zu sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung berufen werden.

wird mit Stimmenmehrheit angenommen, bei 1 Stimmenthaltung.

Herr Dr. Scharfenberg bittet, die Aussage des Oberbürgermeisters, dass diese sachkundigen Einwohner zusätzlich zu berufen sind, in das Protokoll aufzunehmen.

§ 12 – neuer Pkt. 3

Zum Vorschlag der Fraktion SPD, in den § 12 einen neuen Punkt 3 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:

3. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über Gesellschafts-verträge von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in die Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften.

äußert Herr Exner Bedenken und schlägt vor, eine abgeänderte Formulierung bis zur nächsten Sitzung der StVV vorzulegen. Im Ergebnis der Diskussion wird die o. g. Textfassung zur Abstimmung gestellt und

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

§ 14 – neuer Pkt. 3

Neben der Korrektur der Nummerierung der Absätze ist ein neuer Punkt 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

3. Der Hauptausschuss entscheidet über Angelegenheiten, die nicht in der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen und die nicht dem Oberbürgermeister obliegen.

der einstimmig angenommen wird.

Im Punkt 4 ist die Zahl 50.000 auf 150.000 zu korrigieren –

dies wird mit 11 Ja-Stimmen, bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

§ 18 – geänderter Abs. 1

Der Vorschlag der Fraktion Grüne/ B 90, den Absatz 1 mit folgendem Wortlaut zu ändern:

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf Vorschlag des Oberbürgermeisters in den Angelegenheiten der Fachbereichsleiter über

-          das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens ......( weiter wie im Entwurf aufgeführt)

wird mit 11 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen angenommen.

 

§ 13 – Pkt. 7

Frau Krusemark macht darauf aufmerksam, dass die jetzt enthaltene Regelung zur Veröffentlichung der Tagesordnung der Ausschüsse schwer umsetzbar und mit hohen Kosten verbunden sei. Da die Veröffentlichung im Schaukasten im Foyer des Stadthauses durch die Kommunalaufsicht bemängelt wurde,  schlägt sie vor, diesen Schaukasten vor dem Stadthaus aufzustellen.  Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Dr. Scharfenberg regt im Weiteren an, die bisherigen Regelungen zum Akteneinsichts- und Petitionsrecht auch in die neue Fassung der Hauptsatzung aufzunehmen. Herr Exner spricht sich dagegen aus, weil dies im Gesetz geregelt sei. Eine Aufnahme in die Hauptsatzung bedeute, dass bei jeder Gesetzesänderung auch die Hauptsatzung geändert werden müsse.

Der Vorschlag von Herrn Dr. Scharfenberg wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: mit 6 Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Die so geänderte Fassung der Hauptsatzung wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja-Stimmen, bei 4 Stimmenthaltungen angenommen.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt abschließend an, dass sich die Fraktion DIE LINKE vorbehalte, weitere Änderungsanträge in der Sitzung der StVV zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: