25.02.2009 - 7 Änderung des Beschlusses 08/SVV/1007 zur Frakti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Änderungsantrag des Stadtverordneten Schwemmer Änderungsantrag der Stadtverordneten Grimm, Herzberg und Boede
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist auf den Diskussionsstand aus
der letzten Sitzung des Hauptausschusses und bittet, die neu vorliegenden
Änderungsanträge einzubringen.
Frau Dr. Müller bringt den Änderungsantrag namens der
Fraktion DIE LINKE mit folgendem Wortlaut ein:
Der Beschlusstext wird im Punkt 1 wie folgt geändert:
Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung zu
stellenden Mittel sind im Haushalt, Konto 5492000, einzustellen.
Von diesem Betrag wird ein Anteil von 30 % als
Sockelbetrag zu gleichen Teilen
auf alle Fraktionen aufgeteilt.
70 % des Betrages werden als Pro-Kopf-Betrag derart
auf die Fraktionen aufgeteilt, dass diese mit der Zahl der Fraktionen
multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder der Fraktionen dividiert
wird.
Darüber hinaus erhalten Zusammenschlüsse von
Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen,) den gleichen
Pro- Kopf- Betrag wie Mitglieder von Fraktionen.
Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag
ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen.
Sie betont, dass der Änderungsantrag aus der letzten
Hauptausschusssitzung aufrecht erhalten und favorisiert werde.
Anschließend bringt Herr Teuteberg den Änderungsantrag der
Fraktion FDP/Familienpartei mit folgendem Wortlaut ein:
Zur Sicherung des sächlichen und personellen
Aufwandes der Gruppen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam werden folgende
Regelungen getroffen:
1.
Für die finanzielle Ausstattung der Gruppen wird
zusätzlich zur Fraktionsfinanzierung die Gruppenfinanzierung im Haushalt
eingestellt.
2.
Es wird ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 340,00
Euro derart auf die Gruppen aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der
jeweiligen Gruppe multipliziert wird.
3.
Die Zuwendungen werden monatlich anteilig bis
spätestens zum 5. des jeweiligen Monats auf die Gruppenkonten überwiesen. Bei
Vorlage eines genehmigten Haushaltes ist eine quartalsweise Überweisung
möglich.
4.
Der Nachweis zur Verwendung der finanziellen
Mittel ist für das Vorjahr bis zum 31. Januar jeden Jahres dem
Oberbürgermeister unaufgefordert vorzulegen. Bei fehlendem Verwendungsnachweis
wird die Zahlung weiterer finanzieller Mittel so lange eingestellt, bis dieser
dem Oberbürgermeister vorliegt.
5.
Gruppen dürfen Rücklagen bilden. Die Summe aus
diesen und den per 31. Dezember eines Jahres nicht verausgabten Mitteln aus
städtischen Zuweisungen dürfen 5 % der jährlichen Barzuweisung nicht
überschreiten und sind jährlich mit dem Verwendungsnachweis anzugeben.
6.
Im Weiteren wird den Gruppen seitens der
Verwaltung ein Kopierer zur gemeinschaftlichen Nutzung mit den Fraktionen überlassen.
Die Leasingkosten sind im Rahmen der inneren Verrechnung durch das Büro der
StVV zu tragen; die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Anzahl der Kopien für
jede Gruppe gesondert.
7.
Gegenstände, die aus Barmitteln beschafft
werden, sind in ein Bestandsverzeichnis einzutragen, das mit dem
Verwendungsnachweis jährlich vorzulegen ist. Die Gegenstände bleiben Eigentum
der Landeshauptstadt Potsdam.
Herr Schröder spricht sich dafür
aus, die erhöhte Anzahl der Mitglieder der StVV zu berücksichtigen und deshalb
die bisherige Berechnungsgrundlage aus der vergangenen Wahlperiode, also die im
Haushalt eingestellten 320.000 Euro, um den Anteil der zusätzlichen 6
Stadtverordneten aufzustocken. Die Mitglieder der StVV, die Gruppen angehören,
sollen ebenfalls einen Pro-Kopf-Betrag erhalten.
Herr Schubert und Herr Naber sprechen sich dagegen aus, da der bisherige Finanzsockel ausreichend sei. Herr Naber betont nachdrücklich, dass mit dem vorliegenden Antrag nur die Art der Verteilung und nicht die Höhe des Haushaltspostens beschlossen werde.
Herr Boede führt aus, dass es für
ihn relativ egal sei, auf welcher Grundlage die Gruppen an der Finanzierung
beteiligt werden. Für „Die Andere“ sei es wichtig, die Zuwendungen auch rückwirkend
zu erhalten, um somit ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können,
die sonst die Stadt übernehmen müsste.
Anschließend werden die vorliegenden Änderungsanträge
abgestimmt:
Änderungsantrag des Stadtverordneten Schwemmer, DVU, mit folgendem
Wortlaut:
1. Der verbleibende Teil in Höhe von 70
% der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf
Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen
Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) und Einzelstadtverordnete aufgeteilt,
dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen, Gruppe und
Einzelstadtverordneten multipliziert und durch die Gesamtzahl der
Mitglieder von Fraktionen, Gruppen oder Einzelstadtverordneten dividiert
wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die
jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen. Einzelstadtverordnete
erhalten nur den Pro-Kopf-Betrag.
2.
Die
Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtverordneten haben
gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis
spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen
in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen und
Einzelstadtverordneten ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte
Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 13
Stimmenthaltung: 0
Änderungsantrag der Fraktion FDP/Familienpartei (siehe
oben):
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 8
Stimmenthaltung: 0
Änderungsantrag
Die Andere mit folgendem Wortlaut:
Der letzte Satz entfällt und wird durch folgenden
Absatz ersetzt: Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab Geltung des
Ausgangsbeschlusses. Bislang auf Grund der alten Beschlusslage nicht an die
Gruppen Die Andere und BürgerBündnis erfolgte Zahlungen bzw. auf dieser Basis
getätigte Mehrzahlungen an die Fraktionen werden innerhalb des Haushaltsjahres
2009 verrechnet und ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 6
Stimmenthaltung: 6
Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE (siehe oben)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 6
Stimmenthaltung: 0
Anschließend
wird die geänderte DS zur Abstimmung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
In dem Beschluss der 3. öffentlichen
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur
Fraktionsfinanzierung vom 3. Dezember 2008 werden die Punkte 1 und 2 wie folgt
neu gefasst:
1. Die für die
Fraktionsfinanzierung zur Verfügung zu stellenden Mittel sind im Haushalt,
Konto 5492000, einzustellen.
Von diesem Betrag wird ein Anteil von 30% als Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt.
70% des Betrages
werden als Pro- Kopf- Betrag derart auf die Fraktionen aufgeteilt, dass diese
mit der Zahl der Fraktionen multipliziert und durch die Gesamtzahl der
Mitglieder der Fraktionen dividiert wird.
Darüber hinaus
erhalten Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus
erlangen (Gruppen) den gleichen PRO- Kopf- Betrag wie Mitglieder von
Fraktionen.
Aus der Summe von
Sockelbetrag und Pro- Kopf- Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die
Fraktionen und Gruppen.
- Die Fraktionen und Gruppen haben gesonderte Konten zu
führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des
jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl
der Mitglieder von Fraktionen oder Gruppen ist die Zuweisung neu zu
berechnen. Die geänderte Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die
Änderung eingetreten ist.
Dieser Beschluss wird zum 1. Januar
2009 wirksam.