26.02.2009 - 4 Diskussion zum Thema: Kinder und Jugendliche mi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Prof. Dr. Weiss gibt einen Überblickt über den Anteil an Personen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung und macht dabei deutlich, dass es im Land Brandenburg einen Ausländeranteil von 2 % gibt.  Der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund beträgt 5,5 %.

Sie informiert auch darüber, dass über 70 % der Ausländer weniger als 10 Jahre im Lande sind. Wichtig ist aber auch, dass 20 % der Zugewanderten in Brandenburg mindestens einen Fachschulabschluss haben.

Anschließend gibt sie einen Überblick über den Anteil der unter 25 Jährigen sowie den Anteil an Kindern und Jugendlichen in den neuen Bundesländern.

Frau Prof. Dr. Weiss macht auch deutlich, dass die kulturelle Vielfalt als Ressource und Innovationspotenzial genutzt werden sollten, ebenso wie auch die interkulturelle Kompetenz und die religiöse Vielfalt.

 

Frau Dr. Müller macht deutlich, dass dieses Thema eigentlich einer intensiveren Fachdiskussion bedarf.

 

Frau Grasnick erachtet es als wichtig, dass es in Potsdam ein Integrationskonzept gibt. Hervorzuheben ist aus ihrer Sicht auch, dass in Potsdam die Mehrsprachigkeit in Kitas gefördert wird und die religiöse Vielfalt ein Thema ist.

 

Herr Dr. Henrich  verweist auf den Sport und fragt, wie hoch der prozentuale Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Sportvereinen ist, auch bezogen auf die alten und die neuen Bundesländer. Wie kann der Zugang zum Sport verbessert werden?

 

Frau Prof. Dr. Weiss erklärt, dass dazu keine Aussagen vorliegen. In Brandenburg gibt es u.a. auch Sportvereine, die auf die Comunitys zugehen. Dies ist aber von Verein zu Verein sehr unterschiedlich.

 

Frau Drohla hebt hervor, dass sich der Jugendhilfeausschuss bereits mit den Sprachstandserhebungen in Kitas befasst hat. Hier sollen dann zukünftig auch die Kinder mit Migrationshintergrund einbezogen werden.

Bei ausländischen Schülern, die nach Potsdam kommen und nicht die deutsche Sprache sprechen, erfolgt im Bürgerservice eine Beratung und Empfehlung an eine Schule. Sie bittet, dass der Bürgerservice intensiver mit dem Jugendmigrationsrat zusammen arbeitet.

Sie hat Informationen, dass ausländische Jugendliche oft an der Tür von Diskotheken abgewiesen werden, weil ihre Anwesenheit Probleme bringen könnte.

 

Herr Liebe fragt, wie lange man einen Migrationshintergrund hat.

 

Frau Prof. Dr. Weiss erklärt, dass dies in der 4. Generation nicht mehr relevant ist. Es sei denn, der ausländische Pass liegt noch vor.

Auf jeden Fall zählt die erste und zweite Generation, wenn diese sich einbürgern lassen, noch zu den Personen mit Migrationshintergrund.

 

Herr Harder erklärt, dass männliche junge Gruppen oft aggressiv und frauenfeindlich in Diskotheken auftreten und somit Probleme entstehen. Generell werden junge ausländische Menschen aber nicht abgewiesen.

 

Frau Prof. Dr. Weiss ergänzt, dass eine Abweisung begründet sein muss, z.B. weil die betreffenden jungen Männer bereits auffällig geworden sind.

 

Frau Dr. Müller regt an, dem künftigen Jugendhilfeausschuss nahe zu legen, sich intensiv mit diesem Thema in einer Sitzung zu befassen.

 

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