10.03.2009 - 2.8 Ersatzneubau für das Haus des Reisens durch die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.8
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Frau Tack bringt den Antrag ein.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) weist zum Punkt II. darauf hin, dass dieser – wenn er so
beschlossen würde – beanstandet werden müsse.
Der Oberbürgermeister kann nicht
darüber entscheiden, welcher Bauantrag beschieden wird oder nicht.
Es gibt einen Anspruch auf
Bescheidung; solange ein Antragsteller nicht von sich aus sagt, dass der Antrag
ruht.
Neben dem Bauantrag gibt es eine
Anzeige auf Abbruch. Hier ist bauordnungsrechtlich keine Genehmigung notwendig.
Jedoch ist auch die Prüfung nach § 172 BauGB ; Erhaltungssatzung erforderlich.
Auch das ist eine gebundene Entscheidung.
Alles andere in diesem Antrag
genannte, beruht auf Dinge, die im gesellschaftsrechtlichen Zusammenhang
stehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dies in erster Linie durch den
Hauptausschuss zu diskutieren ist.
Frau Tack macht deutlich, dass
im Punkt II. der OBM in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der
Gesellschaft angesprochen ist; z.B. mit dem Auftrag an die Gesellschaft den
Bauantrag ruhen zu lassen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt
mit, dass das Rechtsamt eingeschaltet worden ist; die Befassung sollte im
Hauptausschuss, ggf. im nicht öffentlichen Teil, erfolgen.
Herr
Jäkel hält eine Sanierung des vorhandenen Wohnhauses für wirtschaftlich
sinnvoll möglich und für geboten. Er sieht die Beseitigung von ca. 20 Wohnungen
durch den Gesellschaftsauftrag der Pro Potsdam als nicht gedeckt an. Auch die
Errichtung einer hochwertigen Bankfiliale fällt seines Erachtens nicht in den
Aufgabenbereich der städtischen Gesellschaft. Ohnehin besteht an dieser Stelle
kein Versorgungsdefizit mit einer Bankfiliale weil im Umfeld ca. 5 Geldinstitute
fußläufig erreichbar sind. Er bittet um Zustimmung zu dem Antrag.
Herr
Kutzmutz stellt den Antrag im Namen des Antragstellers zurück; es sollte eine Überweisung in den
Hauptausschuss erfolgen.
Herr Dr.
Seidel stellt dar, dass der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen keine
Überweisungen in den Hauptausschuss vornehmen kann.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz schlägt vor den Oberbürgermeister zu informieren und ihn zu
bitten, den Antrag auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen. Der
Antrag wird solange zurück gestellt.
Der
SB-Ausschuss stimmt dieser Verfahrensweise mit 6/0/1 zu.