10.03.2009 - 2.8 Ersatzneubau für das Haus des Reisens durch die...

Beschluss:
vertagt
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Frau Tack bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) weist zum Punkt II. darauf hin, dass dieser – wenn er so beschlossen würde – beanstandet werden müsse.

Der Oberbürgermeister kann nicht darüber entscheiden, welcher Bauantrag beschieden wird oder nicht.

 

Es gibt einen Anspruch auf Bescheidung; solange ein Antragsteller nicht von sich aus sagt, dass der Antrag ruht.

Neben dem Bauantrag gibt es eine Anzeige auf Abbruch. Hier ist bauordnungsrechtlich keine Genehmigung notwendig. Jedoch ist auch die Prüfung nach § 172 BauGB ; Erhaltungssatzung erforderlich. Auch das ist eine gebundene Entscheidung.

 

Alles andere in diesem Antrag genannte, beruht auf Dinge, die im gesellschaftsrechtlichen Zusammenhang stehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dies in erster Linie durch den Hauptausschuss zu diskutieren ist.

 

 

Frau Tack macht deutlich, dass im Punkt II. der OBM in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft angesprochen ist; z.B. mit dem Auftrag an die Gesellschaft den Bauantrag ruhen zu lassen.

 

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass das Rechtsamt eingeschaltet worden ist; die Befassung sollte im Hauptausschuss, ggf. im nicht öffentlichen Teil, erfolgen.

 

 

Herr Jäkel hält eine Sanierung des vorhandenen Wohnhauses für wirtschaftlich sinnvoll möglich und für geboten. Er sieht die Beseitigung von ca. 20 Wohnungen durch den Gesellschaftsauftrag der Pro Potsdam als nicht gedeckt an. Auch die Errichtung einer hochwertigen Bankfiliale fällt seines Erachtens nicht in den Aufgabenbereich der städtischen Gesellschaft. Ohnehin besteht an dieser Stelle kein Versorgungsdefizit mit einer Bankfiliale weil im Umfeld ca. 5 Geldinstitute fußläufig erreichbar sind. Er bittet um Zustimmung zu dem Antrag.

 

 

Herr Kutzmutz stellt den Antrag im Namen des Antragstellers zurück; es sollte eine Überweisung in den Hauptausschuss erfolgen.

 

 

Herr Dr. Seidel stellt dar, dass der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen keine Überweisungen in den Hauptausschuss vornehmen kann.

 

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz schlägt vor den Oberbürgermeister zu informieren und ihn zu bitten, den Antrag auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen. Der Antrag wird solange zurück gestellt.

 

 

Der SB-Ausschuss stimmt dieser Verfahrensweise mit 6/0/1 zu.

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