19.03.2009 - 2.3 Uferwegekonzeption neue Ortsteile
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE dazu: Änderungsantrag der Fraktion Grüne/B90
- Datum:
- Do., 19.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Jäkel bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Herr Menzel bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen ein.
Herr Dr. Seidel regt an, dann den Änderungsantrag klarer zu
formulieren. Es ist für ihn nicht erkennbar, dass die Auftragsvergabe gemeint
ist.
Herr Volkmann betont, dass die Verwaltung dem Antrag im
Wesentlichen zustimmt. Er weist darauf hin, dass es keine Aktivitäten gibt, die
die Durchgängigkeit der Uferwege gefährden würden und bittet den Antrag
entsprechend zu formulieren. Der Bericht über die Planung kann im Juni 2009
gegeben werden.
Herr Jäkel übernimmt dies und formuliert den Antrag
folgendermaßen um:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- das
mit der DS 01/SVV/0330 vorgelegte Uferwegekonzept Gesamtstadt für den
Geltungsbereich der eingemeindeten Ortsteile fortzuschreiben;
- alle
Aktivitäten
einzustellenzu unterlassen, die eine Durchgängigkeit der Uferwege auch in den eingemeindeten Ortsteilen gefährden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer
Sitzung am 1. April 03.
Juni 2009 über die zeitliche und inhaltliche Planung der dazu notwendigen
Schritte zu informieren.
Herr Rietz fragt, ob eine Fremdvergabe erfolgen soll.
Herr Volkmann erklärt, dass dies geprüft wird.
Frau Oldenburg schlägt vor, dass der Ergänzungsantrag
zurückgenommen und wenn notwenig zu gegebener Zeit erneut eingebracht wird.
Herr Menzel bittet, die Aussage von Herrn Volkmann in das
Protokoll zu übernehmen und erklärt dann damit der Ergänzungsantrag für
erledigt.
Durch die Antragstellerin geänderter Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1.
das mit der DS 01/SVV/0330 vorgelegte Uferwegekonzept Gesamtstadt
für den Geltungsbereich der eingemeindeten Ortsteile fortzuschreiben;
2.
alle Aktivitäten zu unterlassen, die eine Durchgängigkeit der
Uferwege auch in den eingemeindeten Ortsteilen gefährden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer
Sitzung am 03. Juni 2009 über die zeitliche und inhaltliche Planung der dazu
notwendigen Schritte zu informieren.