24.03.2009 - 3.16 Rahmenplanung zur Entwicklung des Bereiches Bra...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) nimmt Bezug auf den Auftrag der STVV. Er erläutert u.a., dass die Grenzen des Bearbeitungsgebietes in Teilbereiche vorgenommen worden ist (hier erfolgt die Betrachtung des Teilbereiches 1); geht auf die Entwicklungspotentiale sowie die Sicherung der historischen Blickbeziehungen ein.

Jetzt sei ein Status erreicht, der formuliert, mit welchen Themen man sich weiter auseinandersetzen muss.

 

Herr Dr. Seidel erkennt die gute Arbeit an. Er geht davon aus, dass die Verwaltung insoweit sensibilisiert ist, bei Anträgen, die dem hier gezeigten Rahmenplan entgegenstehen, eine Information im Ausschuss erfolgen wird.

Bzgl. des Kaiser-Wilhelm-Blickes macht Herr Dr. Seidel aufmerksam, dass schnelle Eingriffsmöglichkeiten bestünden, z.B. mit der Beseitigung des Unterholzes.

 

Frau Hüneke spricht die gartenpflegerische Instandsetzung an. Diese sollte nicht hinausgeschoben werden.

 

Herr Kümmel dankt für die Vorlage. Bzgl. der Kosten für das Wegesystem erkundigt er sich, ob eine Umsetzung sofort möglich wäre, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stünden.

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass bei öffentlichen Durchwegungen die Frage des Grunderwerbs der schwierigste Punkt sei. Diese seien in der Regel nicht so schnell zu lösen. Die Zielsetzung ist nicht kurzfristig daran zu arbeiten; Mittel sind derzeit nicht vorhanden und nicht geplant.

 

Frau Tack hinterfragt die gegenwärtige Trinkwasserschutzzone.

 

Herr Goetzmann berichtet, dass sich die Trinkwasserschutzzonenverordnung in der Überarbeitung befindet (wird zur Verringerung der TW-Schutzzone 1 und 2 führen; bei der TW-Schutzzone 3 werden relativ wenig Auswirkungen erwartet). Der Prozess wird sich über einen Zeitraum von 2-3 Jahren hinziehen.

 

Frau Tack unterbreitet den Ausschussmitgliedern das Angebot, am 21.4.09 vor der nächsten Ausschusssitzung zusammen zu kommen und den Turm des Landtages zu besteigen (hier handelt es sich um einen nicht öffentlich zugänglichen Turm). Sie bittet um Rückmeldungen bei Frau Kropp, ob Interesse besteht.

 

Herr Jäkel verweist auf  den letzten Plan der Vorlage  „Blicke auf Potsdams Mitte“, der deutlich macht, dass der Brauhausberg zu allen Zeiten eine grüne Einrahmung der Stadt und ein Ausblick über den Naturraum in die Stadt war. Darum übt er an einer Stelle Kritik an dem Plan Entwicklungskonzept. Er sieht das Vorfeld der Schwimmhalle als stadtbildprägende Grünfläche und nicht als Baupotential für eine Karreebebauung nach dem Vorbild des Schlaatzes. Er hält es für wichtig, hier eine qualitätsvolle Freifläche mit hohem Grünanteil zu sichern, die der Lage des Ortes gegenüber dem Stadtzentrum gerecht wird.

 

Herr Dr. Seidel erkundigt sich von wem die städtische Trägerschaft bei den Grundstücken wahrgenommen wird.

 

Herr Goetzmann informiert, dass diese Information im nicht öffentlichen Teil gegeben werden könne.

 

Frau Engel-Fürstberger erfragt, wie es weiter geht.

 

Herr Goetzmann erläutert, dass die weitere städtebauliche Entwicklung an den Erkenntnissen gemessen wird, die wir haben. Es gibt Bereiche, bei denen ein Bebauungsplanverfahren notwendig wird und Bereiche bei denen die Planungsrechte, die heute nach § 34 BauGB bestehen, beobachtet werden müssen. Wenn notwendig wird man unter Umständen reagieren müssen. Der Aufstellungsbeschluss B-Plan 36 befindet sich in der Priorität 3 (Prioritätenliste Bearbeitung Bebauungsplanverfahren).

 

Herr Dr. Seidel bittet die Verwaltung, bei Gefahr im Verzug zu handeln.

 

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Anlagen zur Vorlage