25.03.2009 - 6 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Exner informiert über eine Beratung der Kommunen im Finanzministerium und ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes. In beiden gehe es um neue Auflagen des Bundes zur Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II, die zur Folge haben, dass diese Mittel nicht für Horte genutzt werden dürfen, für die Sanierung von Schulen nur unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Energieeffizienz und da der Bund nur Projekte fördern dürfe, für die er originär zuständig sei, auch keine für die Bildung. Abhilfe könne eine Grundgesetzänderung schaffen, die es noch vor der Sommerpause gebe solle. Bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung am nächsten Mittwoch könne man einerseits nicht alle Unklarheiten beseitigen, wolle aber andererseits möglichst schnell Maßnahmen in Angriff nehmen. So werde die vorliegende Planung nochmals überarbeitet . Gleichzeitig, so Herr Exner, empfehle das Innenministerium bezüglich der Planung und der Wertgrenzen so flexibel wie möglich zu bleiben, um schnell reagieren zu können. Im Weiteren verweist er darauf, dass das Land Brandenburg im Gegensatz zu anderen Ländern das volle Risiko der Mittelverwendung auf die Kommunen „abwälzen“ werde, so dass diese in vollem Umfang haften. Der Oberbürgermeister ergänzt, dass diese Problematik bereits in der letzten Woche beim Treffen der Oberbürgermeister der ostdeutschen Länder eine Rolle gespielt habe. Zu diesem Zeitpunkt seien aber alle davon ausgegangen, dass diese durch eine Grundgesetzänderung beseitigt werden könne. Neu hinzugekommen sei nun die Auflage, dass Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht für Bildung zu verwenden seien. Weil in diesem Bereich die Not am größten sei, sei das absolut unverständlich.

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf ein Schreiben des Finanzministeriums, aus dem für ihn eindeutig hervorging, dass das Land Verantwortung übernehme. Wenn das jetzt nicht so sei, bestehe seiner Meinung nach akuter Handlungsbedarf – denn wie bereits festgestellt, verfahren andere Bundesländer nicht so.  In Kenntnis der jetzigen Situation sei für ihn immer unverständlicher, dass die Stadt nach Bekanntwerden des Konjunkturpakets Mittel für Schulen herausgelöst habe, um diese für die L 40 zu verwenden. Er fragt, ob damit der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt oder diesbezüglich noch mehr zu erwarten sei. Frau Dr. von Kuick-Frenz antwortet darauf, dass derzeit nicht damit zu rechnen sei – mit dem entsprechenden Antrag für die Stadtverordnetenversammlung werde die Verwaltung die Kosten konkret darstellen. Der Oberbürgermeister weist einschränkend darauf hin, dass es schon Mehrbedarf gebe – sich das Land aber daran beteilige. Die Nachfrage von Herrn Dr. Gunold, ob auch der motorisierte Individualverkehr mit erfasst sei, wird bejaht.

Frau Dr. Schröter drückt ihr Unverständnis bezüglich der neuen Auflagen des Landes aus, denn gerade Schulen und Kitas seien das Credo des Konjunkturpaketes gewesen. Sie fragt, ob auf diese Art das Naturkundemuseum nun doch noch finanziert werden könne.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass die Schule in Eiche „kommen“ müsse – darüber bestehe Einigkeit. Da die Schule nun nicht aus dem Konjunkturpaket finanziert werden könne, müsse man prüfen, wie diese Mittel durch entsprechende Mittel der Stadt ersetzt werden können, um letztlich das Vorhaben realisieren zu können. Dafür müsse der Werkleiter des KIS Maßnahme für Maßnahme durchgehen und Mittel umschichten.

Frau Knoblich fragt, wie weit oder eng gefasst man Schule jetzt definieren müsse, z B. in Bezug auf die Mehrzweckhalle Luftschiffhafen mit einem gewissen Anteil von Schulsport. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass dieser Anteil so gering sei und damit die Investition in Richtung „Sport“ gehe.

Herr Schröder führt aus, dass mit der jetzigen Grundlage der Wirtschaftsplan „umgestrickt“ werden müsse, was sicher bis zum nächsten Mittwoch schwer leistbar sei. Er fragt, ob es diesbezüglich einer Vorbehaltsklausel in der Beschlussfassung bedarf. Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Wirtschaftsplan heute nur zur Kenntnis zu nehmen und alle Änderungen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu besprechen. Er macht nochmals nachdrücklich darauf aufmerksam, dass zur Umsetzung aller Investitionen eine größtmögliche Flexibilität erforderlich sei. Deshalb sollten die Wertgrenzen so geändert werden, dass der Hauptausschuss Beschlüsse fassen und damit schnell auf aktuelle Ereignisse reagiert werden könne. Herr Dr. Scharfenberg äußert dazu Bedenken – er meine, die StVV und der Hauptausschuss seien „das flexibelste, was es gebe“; im Gegensatz dazu seien die Verwaltungsabläufe starr. Er bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung der StVV am 01.04.09 eine Prüfung vorzunehmen, welche die Variante sei, die am sichersten zur Umsetzung aller Schul- und Kita-Vorhaben führe und die Umwidmung der Mittel wieder rückgängig mache.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird der Wirtschaftsplan KIS zur Kenntnis genommen und sich auf eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung der StVV geeinigt.

 

Wie bei der Feststellung der Tagesordnung festgelegt, wird nun der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit folgendem Wortlaut aufgerufen:

 

Produkt 1114100.5492000 – Die Mittel für die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen und Gruppen werden von 320.000 Euro um 27.999,75 Euro auf 347.999,75 Euro erhöht.

Die Erhöhung setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Pro-Kopf-Finanzierung der 5 Mitglieder der Gruppen für 2009: 22.399,80 Euro

Nachzahlung der Pro-Kopf-Finanzierung der 5 Mitglieder der Gruppen für Oktober – Dezember 2008 (gem. Beschluss der StVV): 5.599,95 Euro.

 

Frau Dr. Müller verweist darauf, dass der Hauptausschuss bereits einen Beschluss mit dieser Zielstellung gefasst habe, der dann in der darauffolgenden Sitzung zurückgezogen wurde, weil mit der DS 09/SVV/0053 – Fraktionsfinanzierung- nur über die Art der Verteilung – nicht aber über die Summe beschlossen wurde. Die Verabredung, Letzteres mit der Haushaltssatzung zu diskutieren und zu beschließen, müsse nun umgesetzt werden. Sie bittet, das Ergebnis der im letzten Hauptausschuss festgelegten Prüfung darzulegen.

Frau Ziegenbein führt aus, dass der Änderungsantrag so nicht umgesetzt werden könne, weil mit dem Beschluss zur Fraktionsfinanzierung eine Aufteilung der im Haushalt eingestellten Mittel von 30 % für einen Sockelbetrag und von 70 % für einen Pro-Kopf-Betrag festgelegt wurde. Eine Erhöhung in der vorgeschlagenen Art und Weise würde nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, weil der o. g. Beschluss eine Unterscheidung der Mittelverwendung nicht zulasse. Um das Anliegen, einerseits für Gruppen eine Zuwendung zu ermöglichen und anderer-seits die bisherigen Zuwendungen an die Fraktionen nicht abzusenken, müsste die im Haushalt eingestellte Summe von 320.000 Euro auf 345.000 Euro erhöht werden. Um die Nachzahlung an die Gruppen für die Monate Oktober – Dezember 2008 zu gewährleisten, ohne eine Verrechnung bei den Fraktionen vorzunehmen, sind einmalig 6.000 Euro einzustellen. Dazu müsste eine Erläuterung beschlossen werden, dass diese Summe einmalig für 2009 eingestellt und ausschließlich für die Nachzahlung an die Gruppen zu verwenden ist.

Herr Exner betont, dass 320.000 Euro sowohl im Haushaltsentwurf als auch im Haushaltssicherungskonzept enthalten seien. Letzteres trage auch zur Genehmigung der Haushaltssatzung bei, denn dadurch weise die Stadt ihren herausragenden Konsolidierungswillen nach. Eine Erhöhung der Mittel ziehe die Streichung aus dem Haushaltssicherungskonzept nach sich – dessen müsse man sich bewusst sein.

Frau Dr. Müller entgegnet, dass sie diese Diskussion als außerordentlich unangenehm empfinde, zumal die StVV in den letzten Jahren um keine Mittelerhöhung gebeten habe. An anderer Stelle sei durchaus Geld vorhanden – nur hier wolle die Verwaltung die Bestände sichern. Dies, so der Oberbürger-meister, treffe auch auf andere Bereiche zu und er meine, man solle heute keine Entscheidung dazu treffen. Herr Dr. Scharfenberg betont nochmals nachdrücklich, dass in der Sitzung der StVV auf eine Abstimmung des bereits im Hauptausschuss mehrheitlich empfohlenen Änderungsantrages verzichtet wurde, weil die Verwaltung ein Handeln in diesem Sinne zugesagt habe.

 

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass sich der Hauptausschuss nicht mit den Konsequenzen einer Beschlussfassung in der StVV befassen könne. Um den vorliegenden Änderungsantrag umsetzen zu können, bedürfe es einer Deckung und weil diese Maßnahme aus dem HSK gestrichen werde, müsse das zu Lasten eines anderen Kontos gehen. Die StVV könne nicht „munter“ beschließen und die Konsequenzen offen lassen.

 

Herr Schröder macht darauf aufmerksam, dass die Stadtverordneten nur eine Erhöhung für anteilig 6 Stadtverordnete mehr verlangen und wenn man die vorliegenden 320.000 Euro für 50 Stadtverordneten zu Grunde lege, ergeben sich genau 25.000 Euro mehr – was wiederum genau dem Änderungsantrag entspreche. Ausnahmesituation seien die 6.000 Euro für die einmalige Nachzahlung an die Gruppen für 2008. Somit bleibe man in der HSK.Maßnahme und wenn die Verwaltung nicht einlenke, müsse eine entsprechende Entscheidung in der StVV getroffen werden. Allerdings hatte Herr Exner eine Prüfung in der letzten Hauptausschusssitzung bereits zugesagt.

 

Frau Dr. Müller bittet, die Verabredung in das Protokoll aufzunehmen, da dies bereits beim letzten Mal vereinbart und durch die Verwaltung nicht eingehalten wurde.

Herr Exner betont abschließend, dass dieser Antrag auch im Rahmen der Änderungsanträge für den Haushalt gestellt wurde, den Ansatz um 25.000 Euro zu erhöhen und 6.000 Euro für eine Nachzahlung einzustellen. Er macht darauf aufmerksam, dass damit das Haushaltsdefizit erhöht und die Maßnahme aus dem HSK gestrichen werde.

 

Der Oberbürgermeister fasst im Ergebnis der Diskussion zusammen, dass die Haushaltsansätze bezüglich des gestellten Änderungsantrages durch die Verwaltung zu prüfen seien. Sollte diese Summe beschlossen werden, erfolge die Streichung der Maßnahme aus dem HSK.

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Anlagen zur Vorlage

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