15.04.2009 - 9.7 Sachstandsbericht zur ehemaligen MiniMal-Kaufha...

Reduzieren

Herr Goetzmann verweist darauf, dass es zu der Beantwortung der gleichlautenden Anfrage, DS 09/SVV/0327 aus der  StVV vom 01.04.2009 nichts Neues gebe und der Vorhabenträger zwar verpflichtet ist, weiterhin eine Nahversorgungseinrichtung an diesem Standort zu betreiben, jedoch zugleich auch berechtigt sei, den Betrieb bei einer Umbau- bzw. Neubaumaßnahme für die Dauer von 12 Monaten zu unterbrechen.

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, ob die Stadt das aus einer Beobachterposition begleite und ob sie versuche, die Rahmenbedingungen positiv zu gestalten, bestätigt Herr Goetzmann, dass die Stadt beobachte und in diesem Prozess berate, aber keinen Einfluss auf den Termin des Vertragsabschlusses habe.

Reduzieren