14.05.2009 - 3.4 Straßenreinigungsgebührensatzung 2007
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Do., 14.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Müller bringt die Straßenreinigungsgebührensatzungen 2007,
2008 und 2009 ein und gibt Erläuterungen.
Frau Kluge weist darauf hin, dass bei der
Straßenreinigungsgebührensatzung 2009 in der Kalkulation ein Schreibfehler
unterlaufen ist. Bei der Feststellung der Gebührenhöhe für die Reinigungsklasse
05/09 wurde nicht die in der Anlage ausgewiesene neue geringere Gebühr (4,57 €)
für die Beschlussvorlage eingesetzt, sondern die der alten Kalkulation (4,64
€).
Hier ist eine Korrektur zu veranlassen.
Frau E. Müller übernimmt dies in Vertretung des Oberbürgermeisters
als redaktionelle Änderung.
In der Reinigungsklasse 05/09 beträgt die Gebühr 4,57 Euro.
Herr Rietz fragt, ob man sich
heute zur Satzung 2009 positionieren soll. Er erinnert an den Ergänzungsantrag
zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2009 vom 28.11.2008 (DS 08/SVV/1012) nach
dem die Kostenaufteilung für Leistungen des Winterdienstes zu 25 % auf die
Anlieger und zu 75 % auf die LHP erfolgen soll. Hierzu ist das Prüfergebnis für
Juni 2009 in Aussicht gestellt.
Er fragt, ob es Probleme gibt, wenn die Gebührensatzung für 2009
noch nicht beschlossen wird.
Frau Kluge erklärt, dass sich die Berechnung für den Winterdienst
noch in der rechtlichen Prüfung beim Servicebereich Recht befindet.
Frau Müller ergänzt, dass, wenn die
Straßenreinigungsgebührensatzung 2009 nicht beschlossen wird, noch die alte
Satzung in Kraft ist.
Frau Kluge weist darauf hin, dass für den Bahnhof ein strittiges
Verfahren anhängig ist.
Frau Müller empfiehlt, die Straßenreinigungsgebührensatzung 2009
zur Beschlussfassung zu führen. Sollte das Ergebnis der Prüfung des
Servicebereichs Recht ergeben, dass eine weitere Änderungsnotwendigkeit
besteht, muss die Satzung dann nochmals geändert werden.
Herr
Dr. Seidel unterstützt dies mit der aus der Diskussion gewonnenen Erkenntnis:
Auch unter dem Risiko des noch ausstehenden Prüfergebnisses ist die jetzt
vorliegende Neufassung der Satzung 2009 in jedem Fall der möglicherweise noch
einmal veränderten Endfassung näher als die derzeit gültige alte Fassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,7 kB
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99,2 kB
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