08.09.2009 - 13 Eingabe 17/09 - Abwasseranschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Di., 08.09.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:38
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Die
Beschwerdeführer schreiben, dass sie immer noch darauf warten, an das
Abwassernetz angeschlossen zu werden. Obwohl bereits 2008 die Vorraussetzungen
dafür geschaffen wurden, hat der Hauseigentümer bisher nichts unternommen.
Im
Weiteren haben sie einen Antrag auf Akteneinsicht zu diesem Vorgang
gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.
Herr
Kutzmutz verweist auf die gesetzliche Grundlage zur Akteneinsicht und Herr Menzel merkt an, dass sich die
Beschwerdeführer auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz des
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz wenden können.
Die
Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, zunächst eine Stellungnahme
einzuholen und die Eingabe in der nächsten Sitzung erneut zu behandeln.
Festlegung:
Die
Eingabe wird dem Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen mit der Bitte um
Stellungnahme übergeben.
Die
Beschwerdeführer erhalten einen Zwischenbescheid.
Wiedervorlage
in der Sitzung am 13.10.2009.