08.09.2009 - 13 Eingabe 17/09 - Abwasseranschluss

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Die Beschwerdeführer schreiben, dass sie immer noch darauf warten, an das Abwassernetz angeschlossen zu werden. Obwohl bereits 2008 die Vorraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Hauseigentümer bisher nichts  unternommen.

 

Im Weiteren haben sie einen Antrag auf Akteneinsicht zu diesem Vorgang gestellt,  der jedoch  abgelehnt wurde.

 

Herr Kutzmutz verweist auf die gesetzliche Grundlage zur Akteneinsicht und Herr  Menzel merkt an, dass sich die Beschwerdeführer auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz wenden können.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, zunächst eine Stellungnahme einzuholen und die Eingabe in der nächsten Sitzung erneut zu behandeln.

 

 

Festlegung:

Die Eingabe wird dem Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen mit der Bitte um Stellungnahme übergeben.

 

Die Beschwerdeführer erhalten einen Zwischenbescheid.

 

 

Wiedervorlage in der Sitzung am 13.10.2009. 

 

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