13.10.2009 - 4.4 Info. über Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ...

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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) informiert über die Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplanes Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10.09.2009.

Sie geht erläuternd auf die Chronologie des Bebauungsplanverfahrens ein. Das OVG sieht einen gravierenden Abwägungsfehler im Konflikt zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung.

Frau Holtkamp berichtet über die nächsten durch die Verwaltung vorzunehmenden Schritte/Prüfungen.

Wenn die schriftliche Urteilsbegründung des OVG vorliegt, wird zu gegebener Zeit über den Stand der Prüfung informiert.

 

Herr Kümmel plädiert dafür, nach der erfolgten Prüfung so schnell wie möglich eine erneute B-Plan-Aufstellung vorzunehmen und vorerst alles, was nach § 34 BauGB gebaut werden darf, zuzulassen.

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