15.10.2009 - 4.3 Fußweg REWE-Markt Horstweg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schrewe (FB Ordnung und Sicherheit) informiert über den Orttermin vom 08.10.2009 an dem auch der Behindertenbeauftragte und ein Vertreter des der Behindertenverband beteiligt waren.

Im Ergebnis des Ortstermins konnte übereinstimmend festgestellt werden, dass die bauliche Herstellung einer Mittelinsel das geeignetste Mittel ist, um die größtmögliche Sicherheit für die Fußgänger zu gewährleisten.

Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges kann unter Berücksichtigung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften von der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werden.

 

Darauf erwidert Herr Dr. Wegewitz, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in einer Tempo 30 Zone bei entsprechender Kraftfahrzeugstärke bzw. Fußgänger-Querverkehr möglich ist. Er bittet um die Zählung des Fußgänger-Querverkehr sowie der Kraftfahrzeugstärke.

 

Herr Schrewe informiert, dass für die Ermittlung der Zulässigkeit eines Fußgängerüberweges die Verkehrsbelegung in der täglichen Spitzenstunde entscheidend ist. Hierzu wurden Verkehrszählungen durchgeführt. Ermittelt wurden ca.150 Fußgänger bei ca. 1000 Fahrzeugen. Somit ist der Wert in der Richtlinie überschritten und die Fußgängerüberweg kann nicht angeordnet werden.

 

Herr Dr. Seidel ergänzt den Antrag wie folgt: „Dem Ausschuss für KOUL ist im Dezember 2009 zu berichten.“

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Sicherung der Straßenquerung An der Alten Zauche zum neuen REWE-Markt Horstweg (vgl. BV 09/SVV/297) ist umzusetzen.

Dem Ausschuss für KOUL ist im Dezember 2009 zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem ergänzten Antrag wird zugestimmt.