15.10.2009 - 4.3 Fußweg REWE-Markt Horstweg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Do., 15.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Schrewe (FB Ordnung und Sicherheit) informiert über den
Orttermin vom 08.10.2009 an dem auch der Behindertenbeauftragte und ein
Vertreter des der Behindertenverband beteiligt waren.
Im Ergebnis des Ortstermins konnte übereinstimmend festgestellt
werden, dass die bauliche Herstellung einer Mittelinsel das geeignetste Mittel
ist, um die größtmögliche Sicherheit für die Fußgänger zu gewährleisten.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges kann unter
Berücksichtigung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften von der
Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werden.
Darauf erwidert Herr Dr. Wegewitz, dass die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges in einer Tempo 30 Zone bei entsprechender
Kraftfahrzeugstärke bzw. Fußgänger-Querverkehr möglich ist. Er bittet um die
Zählung des Fußgänger-Querverkehr sowie der Kraftfahrzeugstärke.
Herr Schrewe informiert, dass für die Ermittlung der Zulässigkeit eines
Fußgängerüberweges die Verkehrsbelegung in der täglichen Spitzenstunde
entscheidend ist. Hierzu wurden Verkehrszählungen durchgeführt. Ermittelt
wurden ca.150 Fußgänger bei ca. 1000 Fahrzeugen. Somit
ist der Wert in der Richtlinie überschritten und die Fußgängerüberweg kann
nicht angeordnet werden.
Herr Dr. Seidel ergänzt den Antrag wie folgt: „Dem
Ausschuss für KOUL ist im Dezember 2009 zu berichten.“