28.10.2009 - 6 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hans Ot...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schröder verweist auf den dazu vorliegenden Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktion SPD mit folgendem Wortlaut:

1.           Zusätzlich sind folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH vorzunehmen:

 

A) In § 8 Abs. 1 Gesellschaftervertrag wird lit. C) gestrichen (einen Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung gewählt wird,), die nachfolgenden lit. rücken entsprechend  auf.

B)  Als Folge der Streichung von § 8 Abs. 1 lit. c) entfällt § 8 Abs. 4 Satz 3 (Die Gesellschafterversammlung kann das von ihr benannte ordentliche Mitglied jederzeit vorzeitig abberufen.).

 

2.   Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag n. F. der Hans Otto Theater GmbH sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion DIE LINKE:                                  2 Sitze

- über die Fraktion SPD:                                            2 Sitze

- über die Fraktion CDU/ANW:                                  1 Sitz

- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:              1 Sitz

- über die Fraktion FDP/Familienpartei:                    1 Sitz

 

In der sich anschließenden Diskussion bittet Frau Dr. Müller um eine Erklärung für die Erweiterung des Gremiums, da sich die Verwaltung trotz mühevoller Überzeugungsarbeit bisher immer dagegen ausgesprochen habe. Sie meine, man könne sich nicht ein Gremium herauspicken und bestimmten Begehrlichkeiten entsprechen. Herr Exner verweist auf die herausragende kulturpolitische Bedeutung des Hans-Otto-Theaters und dessen Unterstützung durch die Stadt mit nicht unerheblichen Beträgen. Hierzu habe es den Wunsch gegeben, dass „einige mehr“ mitsprechen können.

Frau Dr. Müller fragt, wessen Wunsch dies denn gewesen sei und wie sich die Verwaltung verhalten würde, wenn die Fraktion DIE LINKE gleiche Begehrlichkeiten für den Aufsichtsrat des Klinikums „Ernst von Bergmann“ hätte. Frau B. Müller fragt, warum das Gremium eine gerade und nicht wie bisher immer favorisiert eine ungerade Zahlt von Mitgliedern habe. Im Weiteren beantwortet Herr Exner die Nachfragen, informiert über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats des Klinikums „Ernst-von-Bergmann“ und unterstreicht, dass es eine Patt-Situation immer geben könne, ob mit gerader oder ungerader Mitgliederzahl.

Frau Dr. Schröter betont abschließend, dass es nicht das Anliegen der Fraktion DIE LINKE sei, Aufsichtsgremien zu verkleinern, sondern zu vergrößern, um eine breitere Beteiligung zu ermöglichen.

 

Nachfolgend wird der Änderung-/Ergänzungsantrag der Fraktion SPD abgestimmt und mit 9 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen angenommen.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1.) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH
     (§ 8 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag)

 

Zusätzlich sind folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH vorzunehmen:

 

A)   In § 8 Abs. 1 Gesellschaftervertrag wird lit. C) gestrichen (einen Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung gewählt wird,), die nachfolgenden lit. rücken entsprechend  auf.

B)  Als Folge der Streichung von § 8 Abs. 1 lit. c) entfällt § 8 Abs. 4 Satz 3 (Die Gesellschafterversammlung kann das von ihr benannte ordentliche Mitglied jederzeit vorzeitig abberufen.).

 

2.   Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag n. F. der Hans Otto Theater GmbH sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion DIE LINKE:                                  2 Sitze

- über die Fraktion SPD:                                            2 Sitze

- über die Fraktion CDU/ANW:                                  1 Sitz

- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:              1 Sitz

            - über die Fraktion FDP/Familienpartei:                      1 Sitz

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0                     

Stimmenthaltung:       2

 

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Anlagen zur Vorlage