18.11.2009 - 3.4 Planungsrechtliche Einordnung Archiv

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kaminski bringt den Antrag ein.

 

Frau Knoblich bittet darum, dass bei der Inanspruchnahme des Rederechts unter Berücksichtigung der Zuständigkeit des Ausschusses nur die finanziellen Fragen/Aspekte angesprochen werden.

 

Herr Kärsten bedankt sich für das Rederecht.

 

In seinen Ausführungen geht er insbesondere auf die Sicherung des Standortes Leipziger Straße 60 und die derzeitige Situation/Lage ein.

Herr Kästen merkt an, dass derzeit Verhandlungen zwischen der Stadt/dem KIS und dem Archiv e. V. geführt werden. Ein Thema ist u. a. die kurzfristige Durchführung von notwendigen Brandschutzmaßnahmen/Betriebssicherheit. Von Seiten der Stadt wurden hierfür finanzielle Mittel zugesagt.

Ein weiteres Thema wird die Frage „neuer Erbbaurechtsvertrag“ sein.

 

Herr Goetzmann merkt in seinen Ausführungen an, dass für die Verwaltung nicht erkennbar sei, warum der vorliegende Antrag in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden sei.

Herr Goetzmann informiert hinsichtlich des B-Planes und merkt an, dass die Festsetzung im B-Plan städtebaulich zwingend und zu begründen sei.

 

Herr Kümmel weist darauf hin, dass das Anliegen darin bestehe, dass eine Überplanung des Gebäudes und des Grundstückes nicht erfolge.

Herr Kümmel beantragt folgende Präzisierung/Änderung des Antrages:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den jetzigen Standort des Archivs im noch zu erarbeitenden B-Plan für den Fuß des Brauhausberges zu berücksichtigen.

Das Wort „planungsrechtlich“ wird gestrichen.

 

Im Verlauf der weiteren Diskussion hinterfragt Herr Pahnhenrich die Einordnung des Archiv e. V (Disco, Vergnügungsstätte?) und Herr Schüler merkt an, dass ihm nicht bekannt sei, dass für dieses Gebiet ein B-Plan im Raume steht.

 

Frau Knoblich erinnert daran, dass man sich im Workshop damit auseinandersetzen wolle, wie man mit den Sozialeinrichtungen weiter vorgehen möchte. Sie sieht den vorliegenden Antrag als Vorgriff eventueller Entscheidungen.

 

Herr Teuteberg merkt an, dass die Fraktion FDP/FP ausdrücklich die Arbeit des Archiv e. V. unterstützt. Glaubt aber, dass es zweitrangig sei, wo der Archiv e. V arbeitet.

 

Zusammenfassend erklärt Herr Goetzmann, dass es einen Aufstellungsbeschluss gebe, den die Stadtverordnetenversammlung vor 3 Jahren im Zusammenhang mit dem Plan „Speicherstadt“ beschlossen hat.

Zu der o. g. Präzisierung/Änderung des Antrages gibt es von Seiten der Stadt keine Bedenken.

 

Herr Exner geht kurz auf das Bauplanungsrecht ein.

 

Herr Kümmel stellt den von ihm o. g. präzisierten/geänderten Antrag zur Abstimmung, welcher von Herrn Kaminski übernommen wird.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den jetzigen Standort des Archivs im noch zu erarbeitenden B-Plan für den Fuß des Brauhausberges zu berücksichtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       2