24.11.2009 - 3.6 Planungsrechtliche Einordnung Archiv

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Klipp begründet seine bereits in der Stadtverordnetenversammlung erwähnten
Bedenken, das Bauplanungsrecht als Mittel zum Zweck der Sicherung eines bestimmten Betreibers oder deren Nutzung einsetzen zu wollen.

 

Er benennt als die zu lösenden Probleme den baulichen Zustand und den Brandschutz. Außerdem weist er auf den Lärm als Konflikt beziehungsweise Konfliktpotential hin. Dies dürfte mit der Entwicklung der Speicherstadt eher zunehmen. Daher müsse das Ziel darin bestehen, die absehbaren Konflikte zu lösen.

 

Daraufhin zieht Herr Kärsten (Archiv e.V.) seinen Antrag auf Rederecht zurück.

 

Herr Kümmel verweist auf die Behandlung im Finanzausschuss. Zudem sei das Archiv zu berücksichtigen, da der Aufstellungsbeschluss aus den 90-er Jahren stamme, also aus einer Zeit, als das Archiv dort noch nicht existierte. Er schlägt daher die schon im Finanzausschuss erfolgte Änderung -Streichung „planungsrechtlich“ und Ersatz „festzuschreiben“ durch „zu berücksichtigen“- vor.

 

Herr Pfrogner äußert gewisse Bedenken an den Ausführungen von Herrn Klipp, da eine Konfliktklärung auch in einem Bebauungsplan erfolgen könne und dieser Festsetzungen zur Art der Nutzung beinhalte. Außerdem nennt er die Gefahr der Verdrängung der Subkultur, welcher zu begegnen sei.

 

Herr Kutzmutz knüpft daran an und äußert die Vermutung, oberhalb des Brauhausberges eine Gaststätte planungsrechtlich festzuschreiben. Dies sei offenbar zulässig.

 

Herr Goetzmann entgegnet darauf, dass ein Bebauungsplan sowohl der Berücksichtigung des Bestandes eines betroffenen Gebietes als auch der Bewältigung von Konflikten
dienen kann. Durch einen Bebauungsplan kann nicht ein bestimmter Nutzer vorgesehen werden, aber eine bestimmte Nutzung als zulässig festgeschrieben werden. Allerdings ist die Zulässigkeit des Archiv gerade nicht der Kern des vorliegenden Antrages.

 

Herr Kutzmutz ändert die Vorlage. Diese geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den jetzigen Standort des Archivs planungsrechtlich im noch zu erarbeitenden B-Plan für den Fuß des Brauhausberges festzuschreiben zu berücksichtigen

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6

Ablehnung: 1

Stimmenthaltung: 0