24.11.2009 - 3.6 Planungsrechtliche Einordnung Archiv
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Klipp begründet seine bereits in der
Stadtverordnetenversammlung erwähnten
Bedenken, das Bauplanungsrecht als Mittel zum Zweck der Sicherung eines
bestimmten Betreibers oder deren Nutzung einsetzen zu wollen.
Er benennt als die zu lösenden Probleme den baulichen
Zustand und den Brandschutz. Außerdem weist er auf den Lärm als Konflikt
beziehungsweise Konfliktpotential hin. Dies dürfte mit der Entwicklung der
Speicherstadt eher zunehmen. Daher müsse das Ziel darin bestehen, die
absehbaren Konflikte zu lösen.
Daraufhin zieht Herr Kärsten (Archiv e.V.) seinen Antrag auf
Rederecht zurück.
Herr Kümmel verweist auf die Behandlung im Finanzausschuss.
Zudem sei das Archiv zu berücksichtigen, da der Aufstellungsbeschluss aus den
90-er Jahren stamme, also aus einer Zeit, als das Archiv dort noch nicht
existierte. Er schlägt daher die schon im Finanzausschuss erfolgte Änderung
-Streichung „planungsrechtlich“ und Ersatz „festzuschreiben“ durch „zu
berücksichtigen“- vor.
Herr Pfrogner äußert gewisse Bedenken an den Ausführungen
von Herrn Klipp, da eine Konfliktklärung auch in einem Bebauungsplan erfolgen
könne und dieser Festsetzungen zur Art der Nutzung beinhalte. Außerdem nennt er
die Gefahr der Verdrängung der Subkultur, welcher zu begegnen sei.
Herr Kutzmutz knüpft daran an und äußert die Vermutung,
oberhalb des Brauhausberges eine Gaststätte planungsrechtlich festzuschreiben.
Dies sei offenbar zulässig.
Herr Goetzmann entgegnet darauf, dass ein Bebauungsplan
sowohl der Berücksichtigung des Bestandes eines betroffenen Gebietes als auch
der Bewältigung von Konflikten
dienen kann. Durch einen Bebauungsplan kann nicht ein bestimmter Nutzer
vorgesehen werden, aber eine bestimmte Nutzung als zulässig festgeschrieben
werden. Allerdings ist die Zulässigkeit des Archiv gerade nicht der Kern des
vorliegenden Antrages.
Herr Kutzmutz ändert die Vorlage. Diese geänderte Vorlage
wird zur Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen: