26.11.2009 - 5 Hilfen zur Erziehung - Übergang von stationären...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Frehse-Sevran erklärt anhand von Folien die Übergänge von ambulanter zu stationärer Betreuung und erläutert den Entwurf des Standards.

Sie weist darauf hin, dass der Standard nicht bei akuter Kindeswohlgefährdung gilt.   

Ziel ist es, einen guten Übergang von einer Hilfe zur anderen zu bekommen.

 

Herr Otto fragt nach dem Umgang der Sozialarbeiter mit den negativen Gefühlen, die Eltern bei ihnen erzeugen. Er macht deutlich, dass dies hierbei auch beachtet werden sollte.

 

Frau Hübner erklärt, dass das manchmal schwer ist.

 

Frau Dr. Müller fragt, wo es einen dringenden Bedarf gibt, der beleuchtet werden sollte.

 

Frau Geywitz fragt, wie damit umgegangen wird, wenn ein ambulanter Träger einen Fall in stationäre Betreuung abgeben muss.

 

Frau Frehse-Sevran erklärt, dass die flexiblen Träger so viel Fachlichkeit haben, dass die Hilfen einen Abschluss finden, der für die Familie positiv ist.

 

Herr Schweers ergänzt, dass diese Entscheidungen im Hilfeplangespräch gefällt werden, bei dem alle Beteiligten eingebunden sind.

 

Frau Dr. Müller fragt Frau Frehse-Sevran, ob es einen Anteil an Fällen gibt, bei denen die Prozesse wiederholt werden müssen.

 

Frau Frehse-Sevran erklärt, dass ein gut vorbereiteter Übergang nur einmal erfolgen muss.

 

Herr Schweers kündigt an, dass sich der Jugendhilfeausschuss im Januar 2010 mit dem Thema „Kinderschutz“ befassen wird.

 

Frau Dr. Müller regt an, in ca. einem Jahr das Thema erneut aufzurufen.

 

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