09.02.2010 - 10 Eingabe 05/10 - Arbeitsweise des Ordnungsamtes

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In seiner Eingabe schreibt der Beschwerdeführer, dass er in einem verlassenen Garagentrakt drei, seiner Ansicht nach, herrenlose und freilaufende Hunde gesichtet und darüber  das Ordnungsamt informiert habe. Er erhielt die Auskunft,  dass ein Eingreifen des Ordnungsamtes nicht erforderlich sei, worauf er die Polizei verständigte.

Der Beschwerdeführer habe es als seine Bürgerpflicht angesehen und sei über die Auskunft des Ordnungsamtes („abschmetternd“ und „barsch“)  enttäuscht.

 

Die Stellungnahme aus dem Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten  erklärt die rechtliche Lage und die Zuständigkeit. Dem Außendienst  fehle die rechtliche Grundlage um freilaufende Hunde einzufangen. Die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes habe angemessen und ermessensfehlerfrei gehandelt.  

 

Dazu merkt Herr Heinzel an, dass es gerade die Art und Weise ist, wie die Bürger abgefertigt werden, die zu Eingaben führen.

 

Der Vorschlag, die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller in die Sitzung einzuladen, wenn erneut Beschwerden über die Arbeit ihres Geschäftsbereiches eingehen, findet breite Zustimmung.

 

 

Im Ergebnis der Diskussion folgen die Mitglieder dem Vorschlag des  Ausschussvorsitzenden, die Eingabe mit der Stellungnahme abzuschließen.

 

 

Festlegung:

Dem Beschwerdeführer wird die Stellungnahme mit einem Abschlussschreiben und dem Hinweis übergeben, dass eine Mitarbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden auf Grund der Geschäftsordnung für ihn nicht möglich ist.

 

 

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