09.02.2010 - 10 Eingabe 05/10 - Arbeitsweise des Ordnungsamtes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
In seiner Eingabe schreibt der Beschwerdeführer, dass er in
einem verlassenen Garagentrakt drei, seiner Ansicht nach, herrenlose und
freilaufende Hunde gesichtet und darüber
das Ordnungsamt informiert habe. Er erhielt die Auskunft, dass ein Eingreifen des Ordnungsamtes
nicht erforderlich sei, worauf er die Polizei verständigte.
Der Beschwerdeführer habe es als seine Bürgerpflicht
angesehen und sei über die Auskunft des Ordnungsamtes („abschmetternd“ und
„barsch“) enttäuscht.
Die Stellungnahme aus dem Bereich Allgemeine
Ordnungsangelegenheiten erklärt
die rechtliche Lage und die Zuständigkeit. Dem Außendienst fehle die rechtliche Grundlage um
freilaufende Hunde einzufangen. Die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes habe
angemessen und ermessensfehlerfrei gehandelt.
Dazu merkt Herr Heinzel an, dass es gerade die Art und Weise
ist, wie die Bürger abgefertigt werden, die zu Eingaben führen.
Der Vorschlag, die Beigeordnete für Soziales, Jugend,
Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller in die Sitzung einzuladen,
wenn erneut Beschwerden über die Arbeit ihres Geschäftsbereiches eingehen,
findet breite Zustimmung.
Im Ergebnis der Diskussion folgen die Mitglieder dem
Vorschlag des
Ausschussvorsitzenden, die Eingabe mit der Stellungnahme abzuschließen.
Festlegung:
Dem Beschwerdeführer wird die Stellungnahme mit einem Abschlussschreiben und dem Hinweis übergeben, dass eine Mitarbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden auf Grund der Geschäftsordnung für ihn nicht möglich ist.