24.02.2010 - 5 Schwimmbad-Neubau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen neue Fassung vom 10.02.2010
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/1084 Schwimmbad-Neubau
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Naber verweist auf die am 10.02.2010 ausgereichte neue
Fassung und erläutert das Anliegen, diese positiven Erfahrungen in die weitere
Planung mit einzubeziehen.
In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Dr. Scharfenberg, dass er insofern Probleme mit dem vorliegenden Antrag habe, als dass dem Vorschlag der Behandlung der DS 10/SVV/0037, Sport- und Freizeitbad, in den Fachausschüssen nicht gefolgt und eine Grundsatzentscheidung in der letzten Sitzung der StVV getroffen worden sei. Jetzt werde mit dem vorliegenden Antrag auf diese Grundsatzentscheidung „aufgesattelt“ und er frage sich, ob die genannten Prüfungen nicht ohnehin Vorschrift bei der Errichtung derartiger Bauten sei.
Frau Dr. Magdowski verweist auf den verabredeten „Fahrplan“ zur weiteren Vorgehensweise und die Vorstellung dessen, was gehe und was nicht gehe am 17.03.2010 im Hauptausschuss. Deshalb schlage sie vor, den jetzt vorliegenden Antrag als Wunschvorstellung mitzunehmen, denn teilweise seien diese schon berücksichtigt. Die Bewertung der Maßnahmen bedürfe fachtechnischer Überlegungen und könne nicht im Rahmen der Gremien erfolgen. Frau Engel-Fürstberger spricht sich namens ihrer Fraktion dafür aus, den Antrag als Prüfauftrag zu formulieren, mit einem Votum des Hauptausschusses zu versehen und in die weitere Prüfung mit einzubeziehen. Herr Schröder betont, dass er Probleme mit dem zweiten Anstrich der vorgegebenen Maßgaben habe, denn das alles dürfe den Kostenrahmen von 18 Mio. € nicht übersteigen. Wenn, dann sollte das ein Prüfauftrag werden, der nicht so restriktiv zu verstehen sei, um den vorgegebenen Kostenrahmen nicht zu sprengen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wird Einigung darüber
erzielt, dass der zweite Satz im ersten Absatz lauten soll:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt des Weiteren,
dass für den Planungsauftrag folgende Maßnahmen geprüft werden sollen:
Im 3. Anstrich ist in der Klammer „z. B.“ einzufügen.
Die
so geänderte Fassung wird zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
aufgefordert, vor Erteilung eines Planungsauftrages für das Schwimmbad der
Stadtverordnetenversammlung den Wortlaut des Auftrages zum Beschluss
vorzulegen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt des Weiteren,
dass für den Planungsauftrag folgende Maßnahmen geprüft werden sollen:
-
Das Bad soll nach
optimalen Effizienzkriterien für Neubauten gebaut werden.
-
Der Planung ist ein
„Low-Exergy“-Gebäude (www.lowex.de) zugrunde
zu legen, das nicht nur die Energiemenge, sondern auch die Qualität der Energie
betrachtet.
-
Zur
Senkung des Energieverbrauchs von Heiz-, Kühl- und Lüftungssystemen ist durch
geeigneten technischen Einsatz (z. B. Wärmepumpen/Wärmerückgewinnung,
Absorptionskälteanlagen, Latentwärmespeicher, solarthermische Nutzung) die
Nutzung von regenerativen und natürlichen Energiequellen zu berücksichtigen.
Das
Ergebnis der Prüfung ist den Stadtverordneten vor Beauftragung des Badneubaus
im Hauptausschuss vorzulegen. In die Prüfung sind Förderprogramme der EU sowie
des Bundes- und der Landesregierung mit einzubeziehen.